Regelungsvorhaben
Beibehaltung des Kostenerstattungsprinzips im Zuge der Implementierung der eRechnung
Angegeben von:
Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (R000853)
am
05.03.2024
Beschreibung:
Das DigiG regelt unter §359a SGB (V) die Implementierung der elektronischen Abrechnung. Hier setzt sich der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen für eine digitale Implementierung ein, welche durch die Beibehaltung des Kostenerstattungsprinzips die Souveränität der Ärztinnen und Ärzte und der Patientinnen und Patienten schützt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]