Regelungsvorhaben

Umsatzsteuer für Reiseanbieter aus Drittländern

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V. (R001382) am 04.03.2024

Beschreibung:
Betrifft §25 Umsatzsteuergesetz: Deutsches Steueraufkommen schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsverzerrung zulasten der inländischen Reiseveranstalter auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren. Die Umsatzsteuer für Reiseanbieter aus Drittländern soll nur dann registriert und erhoben werden, wenn diese Unternehmen an Konsumenten in der EU verkaufen. Es soll keine Doppelbesteuerung stattfinden, wenn die Reiseanbieter aus Drittländern außerhalb der EU verkaufen.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern