Regelungsvorhaben
Umsatzsteuer für Reiseanbieter aus Drittländern
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V. (R001382)
am
04.03.2024
Beschreibung:
Betrifft §25 Umsatzsteuergesetz: Deutsches Steueraufkommen schützen und
gleichzeitig die Wettbewerbsverzerrung zulasten der inländischen Reiseveranstalter auf ein
unvermeidbares Minimum zu reduzieren. Die Umsatzsteuer für Reiseanbieter aus Drittländern soll nur dann registriert und erhoben werden, wenn diese Unternehmen an Konsumenten in der EU verkaufen. Es soll keine Doppelbesteuerung stattfinden, wenn die Reiseanbieter aus Drittländern außerhalb der EU verkaufen.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]