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- Registernummer: R005767
- Ersteintrag: 03.03.2023
- Letzte Änderung: 30.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Institut für med. InformatikUniklinik RWTH AachenPauwelsstraße 3052057 AachenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493916728186
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E-Mail-Adressen:
- office@aktin.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Dr. rer. nat. Wiebke Schirrmeister
- Prof. Dr. med. Sabine Blaschke-Steinbrecher
- Dr. rer. nat. Susanne Drynda
- Dr. med. Dominik Brammen
- Prof. Dr. med. Christian Wrede
- Dr. Felix Hans
- Prof. Dr. med. Felix Walcher
- Dr. med. Bernadett Erdmann
- Prof. Dr. med. Rainer Röhrig
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Gesamtzahl der Mitglieder:
31 Mitglieder am 01.06.2026, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der gemeinnützige Verein AKTIN e.V. setzt sich für die Verbesserung der Kommunikation- und Informationstechnik (Digitalisierung) in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. Ziel des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Notfall-, Akut- und Intensivmedizin durch Optimierung der Datenlage. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, führt der AKTIN e.V. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, erstellt direkte Anschreiben und Positionspapiere, lädt ggf. zu Veranstaltungen und Workshops mit klinischen und wissenschaftlichen Fachexpert*innen ein
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Unterstützung und Optimierung des Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
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Beschreibung:
Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für die Nutzung von Routinedaten aus der akut-, intensiv- und notfallmedizinischen Versorgung. Insbesondere Stärkung der Eigen- und Verbundforschung mit Routinedaten und Restproben. Entbürokratisierung durch Abstimmung der Prozesse mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung eines Medizinregistergesetzes
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Beschreibung:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2606280011 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Medizinforschungsgesetzes
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Beschreibung:
Stärkung der Arzneimittelforschung in Deutschland und Verkürzung der Zeiten bis zur Umsetzung von Studien durch Mustervertragsklauseln. Stärkung der koordinierenden Aufgaben des Arbeitskreises der medizinischen Ethik-Kommissionen. Gegen die Bildung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren und für die Stärkung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen. Hier unterstützt AKTIN e.V. die Stellungnahme des Arbeitskreises der medizinischen Ethik-Kommissionen (AKEK) und die gemeinsame Stellungnahme der deutschen Hochschulmedizin, des Netzwerks Universitätsmedizin, der TMF und des Netzwerks der Koordinierungszentren für klinische Studien.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 416/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Medizinforschungsgesetz -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Beschreibung:
Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG) -
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2606280007 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.12.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Unterstützung des Referentenentwurfs eines GeDiG
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Beschreibung:
Zur Änderung des SGB V sehen wir es als wichtig an, konsequent die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation zu erleichtern und gleichzeitig rechtliche Klarheit sowie praktikable Umsetzungsbedingungen zu schaffen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2606280009 (PDF - 23 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.05.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Revision von MDR und IVDR
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Beschreibung:
Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2606280015 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24