- Registernummer: R005707
- Ersteintrag: 14.02.2023
- Letzte Änderung: 28.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Schloßstr. 961209 Echzell-BingenheimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496035609210
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E-Mail-Adressen:
- bundesverband@anthropoi.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Oranienburger Str. 13-1410178 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +496035609210
- E-Mail-Adresse: bundesverband@anthropoi.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24160.001 bis 170.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/242,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Johannes Kaspar Harms
- Nora Köhler
- Julia Niederstucke-Kutzner
- Ulrike Benkart
- Holger Wilms
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Gesamtzahl der Mitglieder:
182 Mitglieder am 23.05.2024, davon:
- 6 natürliche Personen
- 176 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband-Gesamtverband e.V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
- Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland e.V.
- Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen ist als Fachverband für Menschen mit Behinderung in dem Bereich der Eingliederungshilfe, den Schnittstellen und der Inklusion tätig. Kern der Arbeit ist die Interessenvertretung der Mitgliedsorganisationen des Verbandes, also der Einrichtungen und Dienste, die Menschen mit Behinderung begleiten und der Menschen mit Behinderung selbst. Konkret geht es sowohl um die Interessenvertretung der Leistungserbringer und der personenzentrierten, sozialräumlichen und inklusiven Weiterentwicklung der Angebote der Mitgliedseinrichtungen in der Eingliederungshilfe als auch um die Interessenvertretung für die Menschen mit Behinderung unter Voranbringen der Umsetzung der UN- BRK. Ein großes Anliegen des Verbandes ist das Erreichen einer vollständigen Umsetzung der UN- BRK und damit die Verwirklichung einer menschenrechtsbasierten und inklusiven Gesellschaft ohne Abstriche. Um diese Interessen zu vertreten, werden, vorwiegend im Zusammenschluss mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung unter anderem Gespräche/ Dialogprozesse mit Mitgliedern des Bundestages (insbesondere den teilhabepolitischen Sprechern), sowie den Bundesministerien im Hinblick auf Änderungsnotwendigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten betreffend die Eingliederungshilfe und die Schnittstellenfelder, insbesondere Gesundheit und Pflege geführt. Es werden direkte Anschreiben an Minister*innen, Eckpunktepapiere und Positionspapiere, sowie Stellungnahmen zu Referenten- und Gesetzesentwürfen, sowie Aktionsplänen angefertigt. Themen, mit denen sich der Verband beschäftigt sind z.B. Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes (WfbM-Reform), inklusives Gesundheitswesen, umfassende Barrierefreiheit und oder angemessene Vorkehrungen in allen Bereichen, auch von Anbietern privater Dienstleistungen und Waren, Gesetzgebung zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, auch aber der Fach- und Personalmangel in der Eingliederungshilfe. Im Rahmen der Interessenvertretung ist es unerlässlich auch auf die Probleme unserer Mitgliedsorganisationen in der Praxis hinzuweisen, die die Umsetzung des BTHG und die Umsetzung hin zu einer UN- BRK konformen Angebotsstruktur mit sich bringt. Ebenso notwendig ist es auf die Anliegen von Menschen mit Behinderung hinzuweisen und gemeinsam Problemlösungen und Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten und dabei immer den Fokus auf die UN- BRK und die Pflicht und Notwendigkeit der Umsetzung dieser zu wahren. Im Rahmen des Verbändebündnisses der Fachverbände für Menschen mit Behinderung (die Fachverbände für Menschen mit Behinderung) und deren zweimal im Jahr stattfinden Konferenz der Fachverbände werden regelmäßig politische Akteur*innen, z.B. teilhabepolitische Sprecher*innen der Fraktionen oder Vertreter*innen der für die Interessenvertretung maßgeblichen Ministerien eingeladen.
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Reform des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
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Beschreibung:
Stellungnahme zum Referenten- und Gesetzesentwurf der Novellierung des BGG. Es geht um die Ausdehnung der Barrierefreiheit auch auf den privaten Bereich. Damit Mesnchen mit Behinderung wirklich an der Gesellschaft möglichst selbstbestimmt teilhaben können, braucht es Barrierefreiheit auch von privaten Anbieteren von Deinstleistungen und Waren. Dazu bedarf es der Verpflichtung zur Barrierefreiheit oder wenigstens angemessen Vorgkehrungen privater Anbieter. Hier geht es um Arztpraxen, um Cafes und Restaurantes, Kino und Theater, usw. Es geht um die Durchsetzung bei Verletzung der Rechte druch Ausweitung der Klagearten. Neben der Feststellungklage ist es notwendig, auch die Beseitignungs, -Unterlassungs, -Schadens- und Entschädigungsklage in das BGG aufzunehmen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Inklusive Kinder & Jugendhilfe SGB VIII
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Beschreibung:
Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100032 (PDF - 34 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) - Inklusiver Arbeitsmarkt
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Beschreibung:
Übergang & Zugang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärken. Durch Ausbau und Bekanntmachung des persönlichen Budgets und Stärkung und Bekanntmachung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Sowie das Rentenprivileg der WfbM (EMR nach 20 Jahren in Höhe von 80% der Bezugsgröße) auch beim Budget für Arbeit. Erhöhung der Entlohnung in WfbM. Lohn muss ausreichen, um von den existenzsichernden Leistungen wegzukommen. Steichen des Kriteriums des Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung, damit auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Arbeitsleben teilhaben können. Hinwirken auf einen inklusiven Arbeistmarkt durch mehr personenzentrierte Unterstützung und geminwohlorientiereter Arbeitsplätze.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz (AGG-Reform)
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Beschreibung:
Stärkung & Ausweitung der Antidiskriminierung von Anbietern von privaten Dienstleistungen und Produkten von Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit im privaten Sektor. Hier sollte die Versagung von angemessenen Vorkehrungen einen eigenen Diskriminierungstatbesatnd darstellen. Die Antidiskriminierungstelle als Schlichtungstelle soll personell und finaziell gestärkt werden. Begrüßenswert wäre das Einführen von niedrigschwelligen Schlichtungsverfahren. Die Baratung von Antidiskriminierung muss gestärkt werden durch finanzierten Ausbau von qualifizierten Beratungsstellen.Es sollte ein Verbandklagerecht eingefüht werden. Barrierefreieheit muss als Grundpfeiler von Diskriminierungsschutz gestärkt werden.Verzahhnung von AGG, BGG und BFSG.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
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Beschreibung:
Auf der Grundlage des Aktionsplans für eine barrierfreies, diverses und inkluaives Gesundheitswesen war eine Gesetzesreform geplant zur Barrierefreiheit für private Arztpraxen, für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen etc. Der Aktionsplan für ein barrierefreies, diverses und inklusives Gesundheitswesen muss nun in konkrete gesetzliche Regelungen überführt werden. Ziel muss es sein, das Gesundheitswesen divers, barrierfrei und inklusiv zu gestalten, so dass alle Menschen gleichermaßen, ob mit oder ohne Behinderung, ihr Menschenrecht auf bestmögliche gesundehitliche Versorgung erhalten können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
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Beschreibung:
Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Kommune, Inhalte neu z.B. Erleichterung/ Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung ggf.Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, Versorgungspauschalen für chronisch kranke Menschen, Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, Stärkung der Patientenvertretung, Pflicht der GKV zur Erhebung und Veröffentlichung von Leistung- und Qualitätskennzahlen, Mittelverwendung aus dem Strukturfonds vertragsärztlicher Versorgung .
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2405230033 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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SG2412100033 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.10.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 16.10.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe (VOLE)
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Beschreibung:
Aus dem Bundesteilhabegesetz hatte sich für den Verordnungsgeber gemäß § 99 Abs. 4 SGB IX der Auftrag ergeben, auf Grundlage des Behinderungsbegriffs in § 2 Abs.1 SGB IX und insbesondere des § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX durch eine Rechtsverordnung die Kriterien der Leistungsberechtigung für die Eingliederungshilfe neu zu bestimmen, um die bisherige Eingliederungshilfe-Verordnung abzulösen.
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetzgebungsverfahren Pflegekompetenzgesetz
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Beschreibung:
Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2412100036 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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SG2507310018 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.07.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verabschiedung des Betreuungsvergütungsgesetzes
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Beschreibung:
Anhebung der Vergütung von Betreuer*innen und Finanzierung von Betreuervereinen. Es muss verhindert werden, dass die Pauschalen aufgrund komplexerer Aufgabenbreiche im ambulanten Sektor de facto zu einer Absenkung der Pauschalen führen. Passiert das durch Pauchalen, kann das das Wunsch- und Wahlrecht von Menchen mit Behinderung im Sinne einer ambulanten Wohnfrom noch weiter einschränken. Notwendig gewesen wären auch Sonderpauschelen, die komplexe Sachverhalte enstprechend würdigen. Ohne eine angemessene Vergütung sind Qualitätseinbußen zu befürhcten. Das Gesetz ist wichtig für die finanzielle Stabilisierung der Betreuung, ist aber im Hinblick auf die praktische Umsetzung und die die Betreuungsqualität im ambulanten Bereich aufmerksam zu verfolgen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14525 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20. WP) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
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Einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-Pflegefachassistenzausbildung
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Beschreibung:
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
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Referentenentwurf:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2025 1. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.07.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Versorgungsmedizinverordnung
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Beschreibung:
Überarbeitung und Veränderungen des Teil A der VersMedV. Insbeondere Befunderhebungen und Begutachtungen, die erst während des Verfahrens zur Feststellung von GdB oder Merkzeichen durchgeführt werden sollen bereits ab dem Tag der Antragstellung zu berücksichtigen sein, wenn die Gesundheitsstörung im Antrag angegebenen war. Die Feststellung sollte ab Antragseingang ohne weitere Prüfung und Nachweise bis zu einem Jahr rückwirkend angenommen werden können. Auch kann die VersMedV trotz Orinetierung an den Begrifflichkeiten der ICF, die nach § 152 SGB IX zu treffenden Feststellungen des GdB nicht mit einer ICF-konformen Begutachtung des individuellen Teilhabebedarfs im konkreten Einzelfall gleichgesetzt werden. Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung sind zu verhindern.
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Referentenentwurf:
Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.07.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
180.001 bis 190.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
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Aktion Mensch e.V.
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroBildungsveranstaltungen -
Software AG Stiftung
Betrag: 30.001 bis 40.000 EuroWirksamkeitsevaluation des anthroposophischen Sozialwesens -
Software AG Stiftung
Betrag: 60.001 bis 70.000 EuroZuwendung Referent*in inklusive Kinder- und Jugendhilfe -
Software AG Stiftung
Betrag: 30.001 bis 40.000 EuroNetzwerk Inklusion leben
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1.670.001 bis 1.680.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24