- Registernummer: R004464
- Ersteintrag: 06.05.2022
- Letzte Änderung: 09.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 09.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hallerstraße 610587 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49303309960
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E-Mail-Adressen:
- mail@bkgev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Annika Seiffert
- Oliver Heide
- Marc Schreiner
- Brit Ismer
- Dr. Johannes Danckert
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Gesamtzahl der Mitglieder:
9 Mitglieder am 03.03.2022, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
- Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI)
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Krankenversicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) ist die Vereinigung der Träger von Krankenhäusern sowie ihrer Spitzenverbände im Land Berlin. Der BKG obliegt die Förderung des Krankenhauswesens sowie ergänzender Versorgungsangebote im Land Berlin. Zum Zwecke dieser Interessenvertretung behandelt sie insbesondere a) grundsätzliche Fragen des Krankenhauswesens sowie ergänzender Versorgungsangebote, soweit sie die gemeinsamen Belange der Mitglieder berühren; b) Beratung der öffentlichen Stellen, im Besonderen die zuständigen Senatsverwaltungen von Berlin, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, sowie Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber diesen Stellen und für die Deutsche Krankenhausgesellschaft; c) Pflege und Erfahrungsaustausch der Mitglieder d) Führung und Abschluss der Verhandlungen über kostendeckende Entgelte für stationäre und ambulante Behandlung und sonstige Leistungen für die Krankenhausträger im Auftrag der Mitglieder; e) Förderung der Fortbildung von Mitarbeitenden der Mitglieder.
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Änderung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes zur Schaffung von Planungssicherheit und Entbürokratisierung
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Beschreibung:
Die im KHVVG vorgesehene Vorhaltefinanzierung unverzüglich aussetzen und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewerten. Ab sofort keine weiteren Ressourcen mehr in die neue Finanzierungssystematik investieren. Die aktuelle Vorhaltefinanzierung erreicht keines ihrer Ziele, sondern löst im Gegenteil einen wesentlichen Komplexitäts- und Bürokratisierungsschub aus. Als Übergangslösung bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung die bestehenden Instrumente für eine „echte“ fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung nutzen und ausbauen. Dies sind insbesondere der Notfallstufenzuschlag, der Sicherstellungszuschlag, der Zentrumszuschlag und die Methodik der Mehr- und Mindererlösausgleiche.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.01.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ablehnung von Änderungsanträgen zum KHAG zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen von Krankenhausversorgung
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Beschreibung:
Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 120/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
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Beschreibung:
Der Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Berlin und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Allein für die Berliner Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im kommenden Jahr auf 500 Millionen Euro.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
2.140.001 bis 2.150.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (5):
- Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
- Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz e.V.
- Charité - Universitätsmedizin Berlin
- Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e.V.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25