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- Registernummer: R003514
- Ersteintrag: 16.03.2022
- Letzte Änderung: 02.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 02.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitgeberverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Französische Straße 1410117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302024090
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E-Mail-Adressen:
- berlin@bgl-ev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24480.001 bis 490.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/244,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (13):
- Dr. Werner Andres
- Dr. Guido Belger
- Hans-Christian Daners
- Antje Janßen
- Ursula Nies
- Stefan Sens
- Roger Schwarz
- Miriam Schwarze
- Dr. Nina Zimmermann
- Sabine Ziermann
- Daniel Torres
- Prof. Dr. Dirk Engelhardt
- Jens Pawlowski LL.M.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Pro Mobilität e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Parlamentarisches Verfahren; Kriminalitätsbekämpfung; Digitalisierung; Migration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Güterverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BGL hat folgende Aufgaben: - die Wahrnehmung der fachlichen und gewerbepolitischen Gesamtinteressen von Güterkraftverkehrs-, Logistik- und Entsorgungsunternehmen sowie Kraftwagenspeditionen, insbesondere gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Behörden sowie anderen Organisationen und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, - die Tätigkeit als Spitzenverband von Arbeitgebervereinigungen des Verkehrsgewerbes und die Vertretung von arbeits- und sozialrechtlichen sowie sozialpolitischen Belangen auf bundesweiter und internationaler Ebene; - den Abschluss von Tarifverträgen, die über den Rahmen der von seinen Mitgliedern oder für diese abgeschlossenen Kollektivvereinbarungen hinausgehen, im Interesse des Gesamtgewerbes liegen und einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen, - die Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedern, - die Beratung der Mitgliedsverbände und deren Mitglieder im Rahmen des satzungsmäßigen Aufgabenbereiches, insbesondere in fachlichen, kaufmännischen oder rechtlichen Angelegenheiten.
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Beibehaltung des Anhörungsverfahrens der Verbände im Güterkraftverkehrsgesetz
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Beschreibung:
Das GüKG regelt neben der EU-RL 1071/2009 in Deutschland die Voraussetzungen der Erteilung einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr an Unternehmen. Im Rahmen der Erteilung einer Lizenz durch die zuständige Landesbehörde kam es entsprechend der Vorschriften des GüKG in der Vergangenheit stets zu einer Anhörung der Verbände des Verkehrsgewerbes auf Landesebene. Ein vom BMDV vorgelegter Gesetzesentwurf sah zwischenzeitlich die ersatzlose Abschaffung des Anhörungsrechts vor. Der BGL setzt sich für die Beibehaltung des Anhörungsverfahren ein. Denn die Verbände des Verkehrsgewerbes verfügen über die notwendige Kenntnis über die wirtschaftlichen Begleitumstände des die Lizenz beantragenden Unternehmens. Daher ist eine Beteiligung der Verbände auf Landesebene von großem Vorteil.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 392/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12776 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen im VUDat-DV
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Beschreibung:
Die Verkehrsunternehmensdatei wird nach § 15 GüKG vom BALM betrieben. Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) regelt die einzelnen Modalitäten und die Pflichten der Unternehmen bzgl. der vorzunehmenden Eintragungen und der zur Verfügung zu stellenden Information. Der BGL setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen, die vermeidbar wären, in die VUDat-DV aufgenommen werden.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und anderer Verordnungen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.01.2024 Federführendes Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Berufkraftfahrer-Qualifizierung, Schnelle Nachschulung - auch in Frendsprachen - für Ukrainer
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Beschreibung:
Die "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung" ist eine wichtige Verordnung, damit Anwärter zur Erlangung der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Ukrainische Fahrer die notwendige Qualifikation schnell und unbürokratisch erlangen können. Der BGL setzt sich dafür ein, dass Fremdsprachen bei sowie fernmündliches Lernen ermöglicht wird, keine überhöhten Anforderungen an die Ausbildungsräumlichkeiten gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht des BGL eine Möglichkeit der Nachschulung für Ukrainer schnell in der Wege zu leiten, damit Ukrainer den Beruf des Fahrers ausüben können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 253/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Güterverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung der EU-RL 96/53/EG zu Maßen und Gewichten
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Beschreibung:
Der BGL setz sich dafür ein, das für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 die Zulassungsfrist auf mindestens 7 Jahre verlängert wird. Dementsprechend sollte aus Sicht des BGL eine Anpassung der EU-RL 96/53/EG zu Abmessungen und Massen der Fahrzeuge erfolgen, so dass der Lang Lkw Typ 1 in die Richtlinie Aufnahme finden kann. Außerdem sollte die durch die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 bestehende Möglichkeit Möglichkeit „verlängerte Fahrerhäuser“ typgenehmigen zu lassen, in der Gesetzgebung zu Lang-Lkw Berücksichtigung finden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Güterverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Förderprogramme Mautharmonisierung
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Beschreibung:
Interessenvertretung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im Hinblick auf die Entlastung bei der bestehenden Lkw-Maut (Mautharmonisierung, u.a. Programme Umwelt und Sicherheit (ehemals de-minimis), sowie Aus- und Weiterbildung Angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen hat die Bundesregierung 2009 zwei unbefristete Programme zur Entlastung des deutschen Güterkraftgewerbes aufgelegt. Das Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des GüterkraftverkeUmweltschutz und Sicherheit, ehemals De-Minimis) verfolgt die Ziele, die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft zu erhöhen und die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren. Aus- und Weiterbildung,
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Güterverkehr [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Abschaffung oder Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes
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Beschreibung:
Interessenvertretung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im Hinblick auf Abschaffung des EnEfG bzw. Abschaffung der Aufzeichnungspflichten und Verpflichtungen für kleine und mittelständische Transportunternehmen sowie Anheben der Grenzwerte auf europäisches Maß.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6872 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
4.080.001 bis 4.090.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24