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- Registernummer: R001025
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 03.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Luisenstraße 1710117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493080093100
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E-Mail-Adressen:
- info@abv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23350.001 bis 360.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/236,60
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (23):
- Stefan Strunk
- Dr. iur. Ulrich Krüger
- Jan Wulfetange
- Patricia Köster
- Dr. iur. Martin Delhey
- Nicol Nippen
- Dr. Roswitha Borchert-Bremer
- Dr. Christoph Dorsel
- Dr. Brigitte Ende
- Dr. Thomas Grammel
- Dr. Liane Hauk-Westerhoff
- Dr. Christoph Meyer-Rahe
- Dr. Hans Jürgen Nonnweiler
- Antje Poppe
- Christian Schmidt
- Dr. Jochim Thietz-Bartram
- Ernst Willi Uhing
- Gerd-Rudolf Volck
- Dr. Lothar Wittek
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Rudolf Henke
Tätigkeit bis 10/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Eva Hemberger
- Hartmut Rüdiger
- Peter Hartmann
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Gesamtzahl der Mitglieder:
91 Mitglieder am 25.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD)
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG)
- Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI)
- Wirtschaftsrat der CDU e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Seniorenpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist die politische Spitzenorganisation der 91 auf Landesrecht beruhenden berufsständischen Versorgungseinrichtungen der verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure) in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe der Mitgliedseinrichtungen der ABV ist es, für den ihnen aufgrund landesgesetzlicher Zuweisung als Pflichtmitglied angehörenden Personenkreise die Vorsorge für das Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene sicherzustellen. Satzungsmäßige Aufgabe der ABV ist es, die Interessen ihrer Mitgliedseinrichtungen im Rahmen des gegliederten Systems der Alters- und Hinterbliebenenversorgung gemeinsame Interessen zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Im Rahmen dessen gewährt die ABV ihren Mitgliedseinrichtungen in Fragen gemeinsamer Interessen Auskünfte, Rat und Beistand. Politisch wirkt die ABV auf eine Gleichbehandlung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen gegenüber den anderen Altersvorsorgeeinrichtungen der ersten Säule bzw. ersten Schicht des Systems der Altersvorsorge in Deutschland hin. Des Weiteren versucht sie, durch ihr Engagement einen ungefilterten Zugang aller Angehörigen der Berufsstände zu ihren jeweiligen Versorgungseinrichtungen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere eine Sicherstellung des Erhalts des bestehenden Befreiungsrechts von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Weitere gemeinsame Interessen betreffen die adäquate Einbindung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in die relevanten elektronischen Melde- und Austauschverfahren im Bereich des Sozialversicherungsrechts, eine grundsätzliche steuerliche Gleichhandlung der Versorgungseinrichtungen im Vergleich zur Gesetzlichen Rentenversicherung, eine faire steuerliche Behandlung der Mitglieder der Versorgungseinrichtungen im Hinblick auf Beiträge und Leistungen sowie sämtliche rechtliche Regelungen auf Bundesebene, welche die berufsständischen Versorgungseinrichtungen binden. Grundlagen der Arbeit der ABV sind der Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter ihren Mitgliedseinrichtungen, die Vernetzung und die Kooperation mit Institutionen der durch die Versorgungswerke abgesicherten Berufsgruppen der verkammerten Freien Berufe, der Austausch mit und in wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um ihre Ziele zu erreichen, pflegt die ABV den mündlichen und schriftlichen Austausch mit Politikerinnen und Politikern, deren Fraktionen, Bundesministerien sowie deren Mitarbeitern. Die ABV veranstaltet Fachveranstaltungen, übermittelt und veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapiere, Studien, Regelungsvorschläge und weitere Publikationen.
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Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Renten der Basisversorgung
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Beschreibung:
In den Entscheidungen des BFH vom 19. Mai 2021 mit den Aktenzeichen X R 33/19 und X R 20/19 wurde festgestellt, dass in Zukunft die Gefahr einer doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung besteht. Mit mehreren gesetzgeberischen Maßnahmen soll dieses verhindert werden. Dabei ist effektiv zu berücksichtigen, dass die Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen teilweise deutlich höhere Eigenbeiträge zu ihren Versorgungseinrichtungen erbringen mussten oder erbracht haben als Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Wahrung des Befreiungsrechts von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
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Beschreibung:
Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI das Recht, sich unter bestimmten Bedingungen von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Dieses Recht soll unverändert erhalten bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausnahme der berufsständisch versorgten Selbständigen aus der Altersvorsorgepflicht für Selbständige
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Beschreibung:
Es soll eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführt werden. Die selbständige tätigen Angehörigen der verkammerten Freien Berufe sind allerdings bereits Pflichtmitglieder ihrer berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Es soll sicherstellt werden, dass diese unverändert Mitglied ihrer Versorgungseinrichtungen bleiben und von vornherein von der neuen Altersvorsorgepflicht ausgenommen bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Faire Teilhabe an den elektronischen Meldeverfahren für Sozialversicherungen
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Beschreibung:
Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind keine Sozialversicherungen im Sinne der Sozialgesetzbücher. Dessen ungeachtet benötigen sie die Möglichkeit, an den elektronischen Meldeverfahren der Sozialversicherungen teilzunehmen, denn sie erbringen vergleichbare Leistungen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Richtlinie zur schnelleren und sicheren Entlastung von Quellensteuern (FASTER)
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Beschreibung:
Die Beteilung Deutschlands an den Arbeiten zu einer Richtlinie zur schnelleren und sicheren Entlastung von Quellensteuern (FASTER) soll genutzt werden, dass auch die Probleme durch ein Infragestellen der Rechtmäßigkeit eines Erstattungsanspruchs durch die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten gelöst werden.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Eigenes Zutrittsrecht der Leistungsempfänger von berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur KVdR
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Beschreibung:
Rentner, die allein eine Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erhalten, erhalten nach geltendem Recht keinen Zugang zur Pflicht-Krankenversicherung der Rentner (KVdR), obgleich sie die weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Dieses soll sich ändern.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.160.001 bis 3.170.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- Bayerische Ärzteversorgung
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23