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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 12 Abs. 1: weitergehende Anhebung des Förderrahmens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und für das Meisterprüfungsstück § 13b Abs. 1: weitergehende Anhebung des "Bestehenserlasses" § 6 Abs. 3: Zweite Fortbildung auf gleicher Fortbildungsstufe fördern § 2 Abs. 3: Vollzeit-Fortbildungen der 1. Fortbildungsstufe fördern § 12 Abs. 1: Verbrauchsmaterial in Meisterkursen fördern § 13 Abs. 2: KfW-Darlehen zinsfrei stellen § 2 Abs. 3 Nr. 1c: Berechnung der Vollzeit-Fortbildungsdichte ändern § 9 Abs. 1: Klarstellung für Nachweis der Vorqualifikation § 27: Datum Antragstellung und Datum der Bescheidung statistisch erfassen

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12777 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Die Förderung für Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung im Rahmen des AFBG verbessern. 2. Die Aufstiegsfortbildungen in die Basis-Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 Sozialgesetzbuch III) einbeziehen und dadurch eine Förderung nach dem AFBG ersetzen. 3. Auf die Notwendigkeit hinweisen, die berufliche Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystem institutionell auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 13.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      §12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen. §13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen. §2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden. §9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle. §6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist. in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen. in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen. §13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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