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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
GewO - Änderungen aufgrund Urteil EUGH C-633/20
Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 14.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie)
Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer Gesetzesänderung der Gewerbeordnung
Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 05.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: