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Eine Stellungnahme/ein Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.

    • Bereitgestellt von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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