Stellungnahmen/Gutachten
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4 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/7866"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (4)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das sog. „Netzpaket“ des BMWE zielt darauf ab, das Netzanschluss‑ und Vorrangsrecht für EE‑Anlagen in stark belasteten Netzgebieten rechtlich zu modifizieren. Konkretes Ziel ist u.a. die Einführung eines neuen Systems der Priorisierung von Netzanschlussbegehren. Es enthält diverse Vorgaben zum Netzanschluss mit Auswirkungen auf BESS-Projekte. Ziel der Interessenvertretung ist daher, dass BESS-Projekte hier nicht ins Hintertreffen geraten.
- Bereitgestellt von: green flexibility development gmbh am 10.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des EnWG zu Netzausbau und Netzanschlussverfahren
Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des EnWG zu Netzausbau und Netzanschlussverfahren
Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des EnWG zu Netzausbau und Netzanschlussverfahren
Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 07.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: