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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"USchadG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung und Genehmigung
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...• Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da sie..., ...auch geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht Variante..., ... die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während ..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann dazu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ... Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei..., ... Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei..., ... Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da..., ...geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht..., ...die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau bei Stromnetz-Projekten
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...• Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da sie..., ...auch geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht Variante..., ... die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während ..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann dazu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...• Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da sie..., ...auch geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht Variante..., ... die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während ..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann dazu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau bei Stromnetz-Projekten
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben: