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22 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ErsatzbaustoffV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Die unterzeichnenden..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 18.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 15.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verwertung von natürlichem Gestein aus Modernisierungs- und Ausbauarbeiten an den Pumpspeicherstandorten der Schluchsee-Kaskade. Anthropogen unverändertes Ausbruchsmaterial aus Ausschachtungen und Tunnelbau soll wie Primärrohstoff aus regionalen Steinbrüchen eingesetzt werden, um Abfallaufkommen zu vermeiden, Deponiekapazitäten zu schonen und Transporte zu reduzieren. Dabei ist ein sachgerechter Umgang mit der natürlichen Hintergrundbelastung des im Südschwarzwald geogen verbreiteten Granitgesteins zu entwickeln. Hierfür ist mittel- bis langfristig eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzbaustoffverordnung erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Schluchseewerk AG am 23.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.

    • Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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