Stellungnahmen/Gutachten
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27 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BiomasseV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (27)
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasseverordnung (BiomasseV) in aktueller Form beibehalten
Der DEPV fordert die Beibehaltung der Biomasseverordnung in seiner aktuellen Form. Insbesondere Sägerundholz, Rundholz in Industriequalität und forstliche Biomasse sollten nicht ausgenommen werden, da dies sonst direkte Auswirkungen auf GEG und WPG hätte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung Biomasseverordnung (BiomasseV) sieht in § 3 vor,..., ...Ausnahmefällen noch Biomasse. BiomasseV gilt nicht nur für das..., ...der Aussage, dass die BiomasseV nur für die Vergütung..., ...Biomasse im Sinne der BiomasseV vom 21. Juni 2001 in..., ...Biomasse gilt. Was die BiomasseV nicht als Biomasse anerkennt..., ...indirekt Bezug auf die BiomasseV: § 3 legt fest, dass..., ...Waldholzsegmente, die in der BiomasseV nun zusätzlich ausgeschlossen..., ...Fazit: Die Änderung der BiomasseV würde nicht nur bei ..., ...Kabinettvorlage zur Änderung der BiomasseV nicht enthalten sein..., ... erfolgt nicht in der BiomasseV, sondern im EEG. Dies..., ...um die in Nr. 4 der BiomasseV zusätzlich ausgeschlossenen..., ... • Der Bezug auf die BiomasseV wird aus GEG und ggf..., ...aufzunehmen. Die in Nr. 4 (neu) BiomasseV genannten Waldholzsegmente..., ...Entwurf zur Änderung der BiomasseV ein Artikelgesetz wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Biomasseverordnung (BiomasseV)
Greenpeace begrüßt die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) ins deutsche Recht, laut derer Holz vorrangig stofflich zu nutzen ist. Jedoch lehnen wir, den vorgesehenen Ausnahmefall der Erzeugung von Elektrizität unter Nutzung der Biomasse-CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS), wie in der Änderung an §3 13(neu)b) ab.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Biomasseverordnung (BiomasseV). Sehr geehrte Damen..., ... Biomasseverordnung (BiomasseV). Der Entwurf adressiert..., ...abzulehnen. Die Öffnung der BiomasseV für BECCS würde dazu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. 7/6 Kontakt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Anpassung bezüglich hochwertiger Holzsortimente an RED III - Streichung von Zellstofflauge
- Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
-
07.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung der RED III in der BiomasseV Der Bundesverband DIE..., ... der RED III in der BiomasseV sehen wir daher als ..., ...Holzsortimente in § 3 Nr. 4 BiomasseV unterstützen wir und..., ...anstehende Novellierung der BiomasseV ist die Verpflichtung..., ... des Katalogs des § 3 BiomasseV auf seine fortgesetzte..., ...Industrie. § 3 Nr. 12 BiomasseV schließt diese Rohstoffe..., ... dieser Nr. 12 in § 3 BiomasseV zu korrigieren ist..., ...umso wichtiger, als die BiomasseV über ihren originären...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Mitgliedstaaten“) sind gemäß durch geänderten Fassung (Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, genannt „RED III“) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden. Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3c RED III keine unmittelbare finanzielle Unterstützung mehr gewähren für die Nutzung von Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie von Stümpfen und Wurzeln für die Energieerzeugung.
- Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 26.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung der RED III in der BiomasseV Der Bundesverband DIE..., ...Umsetzung der RED III in der BiomasseV sehen wir daher als..., ...Holzsortimente in § 3 Nr. 4 BiomasseV unterstützen wir und..., ...anstehende Novellierung der BiomasseV ist die Verpflichtung..., ... des Katalogs des § 3 BiomasseV auf seine fortgesetzte..., ...Industrie. § 3 Nr. 12 BiomasseV schließt diese Rohstoffe..., ... dieser Nr. 12 in § 3 BiomasseV zu korrigieren ist..., ...umso wichtiger, als die BiomasseV über ihren originären...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Biomasseverordnung
Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Biomasseverordnung
Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. 7/6 Kontakt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV gilt die vorgenannte..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV die vorgenannte Maß...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Bio-masse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV gilt die vorgenannte..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV die vorgenannte Maß-gabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Emissionsgrenzwertes zur Teilnahme am Kapazitätsmarkt
Forderung an die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung des § 9 StromVKG Emissionsgrenzwertes einzusetzen, um TAB die Teilnahme am Kapazitätsmarkt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kann „doppelt“ auf die BiomasseV gestützt werden. Über § 3 Nr. 3 BiomasseV ist der typische TAB-Stoffstrom..., ...§ 3 Nr. 1, 4, 5, 6, 8 BiomasseV sind zudem die wesentlichen..., ...Stoff Biomasse i.S.d. § 2 BiomasseV ist und nicht nach § 3 BiomasseV von der Anerkennung...
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Zu Regelungsvorhaben: