Stellungnahmen/Gutachten
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20 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"20/14343"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (20)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundestags-Drucksache 20/14343 v.20.12.2024) den verbindlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Notwendige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Versorgung sowie Prävention muss oberste Priorität bekommen. Das schließt den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, den ÖGD, aber auch den Bereich Bildung ein. In Anbetracht von Fachkräftemangel wie finanziellen Ressourcen geht es nicht um ein einfaches "Mehr" in der Versorgung, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren, damit ein "Besser" in der Zukunft entsteht. Das Forderungspapier enthält die dafür notwendigen Ansatzpunkte.
- Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz) aus verwaltungsgerichtlicher Sitz mit besonderem Fokus auf die Sachgerechtigkeit der Beibehaltung der Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Sachmaterie
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Bundesverband evangelische Behindertenhilfe IKJHG
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Ziel ist es, die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII so zu gestalten, dass sowohl gemeinsame als auch bedarfsspezifische Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gleichrangig berücksichtigt werden. Der BeB fordert die Festlegung inklusiver Leistungsgrundsätze, klare Rahmenbedingungen im Leistungserbringungsrecht sowie die Sicherstellung spezifischer Angebote zur Wahrung individueller Teilhabebedarfe.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. für bessere soziale Teilhabe von Kindern mit Behinderungen
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dritte Stufe der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts
Die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII wird begrüßt als ein entscheidender Schritt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Erforderlich ist die Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems, welche die Zusammenführung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe umfasst. Umfassende Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes sollten eingerichtet werden, um die praktische Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) umsetzen
Der Referentenentwurf wird vom IB als wichtiger Kompromiss gesehen, weswegen er sich für eine Verabschiedung des Gesetzes ausspricht. Begrüßt werden unter anderem die Gleichziehung von Altersgrenzen, die Kostenbeitragsfreiheit ambulanter Angebote, Verstetigung der Verfahrenslots*innen und die Ersetzung des Begriffs "Heimerziehung". Allerdings mahnt der IB gleichzeitig an, dass noch entscheidende Schritte für eine wirklich inklusive Lösung gegangen werden müssen. Zwar befinden sich mit dem aktuellen Entwurf alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe, es bleibt jedoch bei der Versäulung in Leistungskatalogen (§27 und §35a-i) und Schnittstellenproblematiken, insbesondere zur Pflege, bleiben bestehen.
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben: