Stellungnahmen/Gutachten
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1.662 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.662)
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entkopplung des Strompreises von den Preisen fossiler Energieträger
Das Bündnis faire Energiewende setzt sich für Maßnahmen zur Verringerung des Einflusses fossiler Brennstoffkosten auf die Strompreise ein. Kurzfristig soll die Bundesregierung auf Grundlage des Middle East Crisis Temporary State Aid Framework der Europäischen Kommission eine befristete nationale Beihilferegelung zur Begrenzung der Kosten von Erdgas in der Stromerzeugung einführen. Langfristig soll das deutsche und europäische Strommarktdesign so weiterentwickelt werden, dass die Brennstoff- und CO2-Kosten fossiler Grenzkraftwerke den Stromgroßhandelspreis nicht mehr in dem bisherigen Umfang bestimmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Keramische Industrie e. V. am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets
Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung des EU-Gaspakets (EnWG). Neben der EU-Vorgabe, fossile Gaslieferverträge ab dem 31.12.2049 ohne CCS/CCU oder stoffliche Nutzung zu verbieten, führt Deutschland eine zusätzliche Verschärfung ein: Verträge, deren Laufzeit den 31.12.2044 überschreitet, sind ebenfalls verboten, sofern keine CO2-Minderung durch CCS/CCU oder stoffliche Nutzung erfolgt. Diese Regelung geht über die EU-Vorgaben hinaus und schränkt die Technologieoffenheit unnötig ein. Eine Ergänzung des Gesetzes um „anderweitige Kompensation (z.B. Carbon Offsetting)“ wird vorgeschlagen, um die Optionen zur CO2-Minderung gemäß EU-Richtlinie zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
- Bereitgestellt von: H2ercules am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz.
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Verankerung von Biomethannetzgebieten im Energiewirtschaftsrecht
Der BDEW setzt sich für die Schaffung eines regulatorischen Rahmens zur Ausweisung von Biomethannetzgebieten ein. Der BDEW fordert die Berücksichtigung von Biomethannetzgebieten in der Gas- und Wasserstoffnetzplanung, um die langfristige Einspeisung von Biomethan sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Bestands- und Neuanlagen zu gewährleisten. Der BDEW setzt sich für eine Biomethanstrategie ein, die die nachhaltigen Potenziale von Biomethan berücksichtigt und eine wirtschaftliche Transformation der Gasnetze ermöglicht. Der BDEW lehnt pauschale langfristige Anschluss- und Trennungsvorgaben für Biomethananlagen ab und fordert eine flexible, netzorientierte Ausgestaltung der Regelungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 29.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Reform des Strommarktdesigns und der Netzentgeltsystematik zur Senkung der Endkundenstrompreise. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung dynamischer Netzentgelte und lokaler Preissignale zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im EnWG modernisiert werden: Dies beinhaltet die marktbasierte Flexibilisierung von Haushalten und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), die rechtssichere Erschließung des bidirektionalen Ladens sowie die einfache Integration dezentraler Speicherkapazitäten in den Redispatch-Prozess (Redispatch 3.0).
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 28.05.2026
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Reform des Strommarktdesigns und der Netzentgeltsystematik zur Senkung der Endkundenstrompreise. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung dynamischer Netzentgelte und lokaler Preissignale zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im EnWG modernisiert werden: Dies beinhaltet die marktbasierte Flexibilisierung von Haushalten und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), die rechtssichere Erschließung des bidirektionalen Ladens sowie die einfache Integration dezentraler Speicherkapazitäten in den Redispatch-Prozess (Redispatch 3.0).
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 28.05.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: