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62 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (62)
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Änderung Stromsteuer für private Haushalte und Unternehmen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse als Erneuerbare Energie im Strom- und Wärmesektor beibehalten
Ziel des DEPV ist es, bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf hinzuwirken, dass Biomasse auch künftig rechtlich als Erneuerbare Energie, sowohl im Strom- als auch im Wärmesektor, anerkannt wird und durch steuerliche Anpassungen keine Abkehr von dieser Einstufung erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 15.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 15.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 13.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiekosten für Unternehmen reduzieren.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: