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147 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromVKG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (147)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... neuer Kapazitäten (StromVKG) Düsseldorf, 10. Juni..., ...hat am 13. Mai 2026 das StromVKG beschlossen. Uniper begrüßt..., ...ausdrücklich, dass mit dem StromVKG ein zentraler Schritt..., ...die Attraktivität des StromVKG zu erhöhen. Je stärker..., ...welche die Kosten des StromVKG senken könnten (vgl..., ...Regelung muss ebenfalls im StromVKG Anwendung finden. Das StromVKG ist nur eingeschränkt..., ... Jahren länger als im StromVKG und über die arbeitsabhängigen..., ...bei den Auszahlungen im StromVKG ist zwingend vorzusehen..., ... Kapazitätszahlung im StromVKG ist erst für 2033 vorgesehen..., ...Kapazitätszahlung aus dem StromVKG sollte spätestens 30 ..., ... ausgestalten Das StromVKG sieht weitreichende Sicherheits..., ...und verteuern somit das StromVKG. Die im europäischen..., ...der Preisspirale des StromVKG dreht. Gerade in der ..., ... die 50 €/MWh, die im StromVKG vorgesehen sind. 5..., ...Weiterer Handlungsbedarf im StromVKG Neben dem Höchstpreis..., ...Effizienzhebeln besteht im StromVKG weiterer Handlungsbedarf..., ...Kapazitätserbringern des StromVKG auferlegt werden. Die..., ...Leistungsbetriebs sollten vom StromVKG abgetrennt werden. Im..., ...sichergestellt werden. Ziel des StromVKG sollte es deshalb sein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausschreibungsbedingungen im StromVKG nachsteuern und eine ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt die Bundesregierung..., ...Süden gelenkt (§48 Abs. 5 StromVKG-Entwurf). Für das verbleibende..., ...Nachschärfung des § 48 Abs. 5 StromVKG-Enwurf ist daher zwingend..., ...Gaskraftwerken in § 48 Abs. 5 StromVKG bestimmt letztlich die..., ...regionale Ausgestaltung des StromVKG ist zudem keine regionale..., ...Anpassungen im § 48 Abs. 5 StromVKG vorzunehmen, um auch ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme Referentenentwurf StromVKG vom 27.04.2026 Grundsatzbewertung..., ...netztechnischen Norden) sollte im StromVKG daher konsequent umgesetzt..., ...diesem Grund muss das StromVKG sicherstellen, dass ein..., ...hinausgehen, da die über das StromVKG angereizten Backup-Kapazitäten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 03.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) soll erstmals einen ..., ...beihilferechtliche Genehmigung des StromVKG gefährdet. Die Anpassung..., ...nutzen, den Entwurf des StromVKG im Gesetzgebungsverfahren..., ...errichtet werden. Mit dem StromVKG soll im Interesse einer..., ... Saarland (§ 2 Nr. 28 StromVKG-RegE) – erhalten bei ..., ...Gebotswert (§ 48 Abs. 5 Nr. 2 StromVKG-RegE). Dieser Bonus gilt..., ... Nr. 2 lit. a) und b) StromVKG-RegE). Für das verbleibende..., ... Die Bestimmungen des StromVKG stehen nach dem Gesetzesentwurf..., ...108 Abs. 3 AEUV (§ 87 StromVKG-RegE). Vor diesem Hintergrund..., ...nicht vereinbar. Das im StromVKG vorgeschlagene Ausschreibungsdesign..., ...Rechtfertigung ist im StromVKG nicht er-kennbar. 2...., ...beihilferechtliche Geneh-migung des StromVKG abzusichern und zugleich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kapazitäts- gesetz“ (StromVKG).1 Der ZVEH ist besorgt..., ...Neuregelungen durch das StromVKG Kriterien bei der Ausschreibung..., ...begrüßen, dass mit dem StromVKG die Grundvoraussetzungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...StromVKG: Höchstwert muss aktuelle..., ...hat am 13. Mai 2026 das StromVKG beschlossen. Uniper begrüßt..., ...dargelegt, weshalb der im StromVKG festgelegte Höchstwert..., ...Erläuterung zu § 39 Abs. 2 StromVKG, berechnet sich der Höchstwert..., ...Readiness-Anforderung im StromVKG schließt Heizöl-betriebene..., ...der Erläuterung zu § 39 StromVKG, eine gasbetriebene offene..., ...genannten Bedingungen im StromVKG schlechter sind, führt..., ...den Bedingungen des StromVKG ergeben. Inflationsindexierung..., ...Königreich) sieht das StromVKG keine Inflationsindexierung..., ...De-Rating-Faktor von 85% (StromVKG) an: 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶..., ... 6Gemäß § 74 Abs. 3 StromVKG erfolgt die Zahlung 60..., ...Weitere Kostentreiber im StromVKG: Zusätzlich zu den ..., ... Gebotshöchstwert im StromVKG – wesentlich höher sein müsste als die im StromVKG ausgewiesenen 173 €..., ...im Gesetzentwurf zum StromVKG bzw. 147 €/kW/a höher..., ...Benchmark-Analyse zum Entwurf des StromVKG *CONEnetto = Cost of..., ...Diese Technologie ist im StromVKG ausgeschlossen (H2-Ready..., ...gemäß Erläuterung des StromVKG auf eine offene Gasturbine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...StromVKG: Höchstwert muss aktuelle..., ...hat am 13. Mai 2026 das StromVKG beschlossen. Uniper begrüßt..., ...dargelegt, weshalb der im StromVKG festgelegte Höchstwert..., ...Erläuterung zu § 39 Abs. 2 StromVKG, berechnet sich der Höchstwert..., ...Readiness-Anforderung im StromVKG schließt Heizöl-betriebene..., ...der Erläuterung zu § 39 StromVKG, eine gasbetriebene offene..., ...genannten Bedingungen im StromVKG schlechter sind, führt..., ...den Bedingungen des StromVKG ergeben. Inflationsindexierung..., ...Königreich) sieht das StromVKG keine Inflationsindexierung..., ...De-Rating-Faktor von 85% (StromVKG) an: 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶..., ... 6Gemäß § 74 Abs. 3 StromVKG erfolgt die Zahlung 60..., ...Weitere Kostentreiber im StromVKG: Zusätzlich zu den ..., ... Gebotshöchstwert im StromVKG – wesentlich höher sein müsste als die im StromVKG ausgewiesenen 173 €..., ...im Gesetzentwurf zum StromVKG bzw. 147 €/kW/a höher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ..., | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ...können, wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
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