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38 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StAbwG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (38)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An-wendung kommt..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...Ge-schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. Unseres..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit der..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. Stellungnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- AOEG 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- PaßG 1986 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BGRWG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- BNotO [alle SG hierzu]
- BRAO [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- BGBEG [alle SG hierzu]
- VerstV 2003 [alle SG hierzu]
- UmwG 1995 [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitwirkungspflichten gemäß § 12 StAbwG gehen zu weit Nach § 12 StAbwG sind Geschäftsbeziehungen..., ...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) sämtliche Geschäftsvorgänge..., ...wehrmaßnahme der §§ 8 bis 11 StAbwG anzuwenden ist. Damit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An-wendung kommt..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...Ge-schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. Unseres..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit der..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. Seite 4 von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An-wendung kommt..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...Ge-schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. Unseres..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit der..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. Seite 4 von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An-wendung kommt..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...Ge-schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. Unseres..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit der..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. Seite 4 von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ... Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ... Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An- wendung..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. ..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit ..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An-wendung kommt..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...Ge-schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. Unseres..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit der..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. Seite 4 von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ... Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ... Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An- wendung..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. ..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit ..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) dahingehend geändert,..., ...Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallen. Maßgeblicher Grund..., ... Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG war, dass Emittenten von..., ...Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8 StAbwG. Die Vorschrift ist anwendbar..., ... Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG die Befreiung vom Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8 Satz 2 Nr. 2 StAbwG nicht zur An- wendung..., ...Finanzierungsbeziehung im Sinne des § 10 StAbwG verneinen und gleichzeitig..., ...schäftsbeziehung im Sinne des § 8 StAbwG annehmen würde. ..., ...Geschäftsbeziehung § 8 StAbwG unseres Erachtens auch..., ... die Ausnahme bei § 10 StAbwG wegen Unbekanntheit ..., ...Betriebsausgabenabzug nach § 8 StAbwG zu versagen. Das Grundproblem..., ...sollte eine Regelung in § 8 StAbwG aufgenommen werden, die..., ...10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG anordnet. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW hat anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes (RegE MinStAnpG) am 03.11.2025 Stellung genommen. Das IDW regt insbesondere Klarstellungen bei der Berücksichtigung von Steuern aus Vorjahren vor Anwendung des MinStG an, insbesondere auch zur sachgerechten Berücksichtigung latenter Steuern. Zudem regt das IDW an, auch die Regelungen des Steueroasen-Abwehrgesetzes entsprechend den Empfehlungen der BMF-Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ deutlich zu verschlanken. Schließlich empfiehlt das IDW die Einführung eines niedrigschwelligen Informations- bzw. Auskunftsinstruments für Fragen zur Anwendung des Mindeststeuergesetzes, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abwehrmaßnahmen (§§ 8 bis 11 StAbwG) umgesetzt. Berücksichtigt..., ...Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG und die Verweigerung von..., ...Treaty-Override“ (§ 1 Abs. 3 StAbwG) hinzu, gelten in Deutschland..., ...Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 StAbwG) empfohlen hat. Für den...
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Zu Regelungsvorhaben: