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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KosmetikV 2014"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kosmetikverordnung stellt sicher, dass Verbraucher*innen und Beschäftigte keinen Risiken durch kosmetische Produkte ausgesetzt sind. Die Verordnung soll überarbeitet werden. CHEM Trust setzt sich dafür ein, dass das Schutzniveau verbessert wird.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 / Vorschlag für einen Chemie Omnibus COM(2025) 531
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Die geplante Novelle muss sicherstellen, dass die dringend von der Industrie erwarteten Vereinfachungen umgesetzt werden und die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen reduziert werden z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: L'Oreal Deutschland GmbH am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, die EU-Kosmetikverordnung so zu überarbeiten, dass gefährliche Stoffe konsequent ausgeschlossen werden und ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und Verbraucherinnen gewährleistet ist.
- Bereitgestellt von: Health and Environment Justice Support am 01.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 23.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: