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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/5529"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (2)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5529 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5529 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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