Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (3)
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- Angegeben von: Zeitwohnwerk UG am 07.08.2026
- Beschreibung: Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel - dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird - dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird - dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf am 02.07.2026
- Beschreibung: verschärfte Regulierung des möblierten Wohnen auf Zeit
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen im Mietrecht sollen den Mieterschutz stärken und bestehende Regelungen klarer gestalten. Künftig soll die Ausnahme vom Mieterschutz bei vorübergehender Vermietung auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Bei möblierten Wohnungen darf nur noch ein am Zeitwert der Möbel orientierter Zuschlag verlangt werden. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten auf höchstens 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Zudem sollen Mieter ihre Wohnung trotz ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs behalten können, wenn sie die Mietschulden vollständig nachzahlen. Außerdem wird die Wertgrenze für vereinfachte Modernisierungsverfahren auf 20.000 Euro angehoben und es sollen rechtliche Unsicherheiten bei Mietspiegeln und Eigentumsanteilen beseitigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]