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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Aufgrund zusätzlicher bürokratischer Belastung bei nicht ersichtlichem Mehrwert und zu befürchtenden wirtschaftlichen Nachteilen wird die Umsetzung des Artikel 148 GMO grundsätzlich abgelehnt. §23b Absatz 4 sieht vor, dass ein Preisangebot sich auf 80% der gelieferten Menge beziehen muss. Diese Menge wird als deutlich zu hoch eingeschätzt, da sie diverse Risiken für Molkereien und Milcherzeuger bedeuten würde. Als praktikabel hat sich in der Wirtschaft der Preisbezug auf 30% der Menge erwiesen. Die Erfahrungen der Branche sollten an dieser Stelle berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11241 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: MEG Milch Board w.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Es wird eine vollständige Umsetzung des Art. 148 GMO verfolgt, die insbesondere die konkrete Verpflichtung vorsieht, dass Milchkäufer vor der Lieferung Verträge mit den Erzeugern bzw. Erzeugergemeinschaften abschließen müssen, in denen konkrete Mengen und konkrete Preise vereinbart sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) strebt die nationale Anwendung von Artikel 148 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation - GMO) an. Eine nationale Umsetzung des Artikels 148 lehnt die genossenschaftliche Milchwirtschaft ab, da diese einen Eingriff in die bäuerliche Selbstverwaltung der Molkereigenossenschaft bedeutet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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