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61 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"21/6278"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (61)

    • Angegeben von: PAUL Tech AG am 28.08.2025
    • Beschreibung: Weiterentwicklung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für klimaneutrale Wärmelieferung und die Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere im Hinblick auf Wärmecontracting, den Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern sowie investitions- und innovationsfreundliche Regelungen im Gebäudeenergierecht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6565 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - Drucksache 21/6278 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Beschreibung: Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/6278, noch ohne grundlegende..., ...Gebäudemodernisierungsgesetzes, BT-Drs. 21/6278 vom 08.06.2026 https:...
    • Angegeben von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. am 20.08.2026
    • Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stellt wichtige Weichen für die Zukunft des bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnens in Deutschland und Bayern. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft sind in der aktuell vorliegenden Fassung des GModG wichtige Punkte allerdings nicht bzw. nicht ausreichend oder auch in einer Art und Weise geregelt, die für das bezahlbare Wohnen und für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland zu weiteren Belastungen führen werden. Aufgrund der hohen Wichtigkeit der aktuellen Gesetzgebung bitten wir um Unterstützung, damit das neue GModG in einer Art und Weise ausgestaltet wird, die bezahlbare Wege für sozialorientierte Vermieterinnen und Vermieter aufzeigt und einen rechtsicheren Rahmen für künftige Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten setzt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Angegeben von: Biogasrat+ e. V. - dezentrale energien am 19.08.2026
    • Beschreibung: Die aktuelle Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren gemäß § 22 GModG zu Biomethan bewerten wir kritisch und fordern den Primärenergiebedarf der Wärme aus gasförmiger Biomasse auf Basis wissenschaftlicher Analysen nach Technologien und Einsatzstoffen differenziert anzupassen, das heißt einen PEF: 0,2 für Biomethan aus Gülle und PEF: 0,3 für Biomethan aus NawaRo, Abfall und Mix. Abschließend weisen wir darauf hin, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Blick auf die aktuell laufenden Gesetzesnovellierungen, insbesondere das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets (EnWG) und der Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, eine konsistente politische Abstimmung notwendig ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
    • Beschreibung: Ziel ist es den Beitrag von (warm)wassersparende Produkte zur Energieeffizienz von Gebäude zu anerkennen. Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: H2vorOrt am 27.07.2026
    • Beschreibung: Wärmewende zum Erfolg führen. Stärkung der kommunalen Wärmeplanung und kommunalen Planungsautonomie. Offenheit bei den einzusetzenden Heizungstechnologien schaffen, volkswirtschaftlich und lokal optimale Lösungen ermöglichen. Schnelle Umsetzung des GModG und Verabschiedung des WPG unter Koordination von GModG, WPG und EnWG, um die Dekarbonisierungsoptionen der Gaskunden kohärent und zeitnah zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz für Mobilität und Energie e.V. (afm+e) am 14.07.2026
    • Beschreibung: Im GModG fordern wir die Gleichbehandlung von nachhaltigen flüssigen Brennstoffen mit anderen nachhaltigen Heizoptionen wie Wärmepumpe oder Fernwärme. Die Klimaziele im Wärmesektor sollten mittels der Einführung einer Bio-Quote für Heizöl und Gas umgesetzt werden und auf die bürokratische Biotreppe verzichtet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BALANCE Erneuerbare Energien GmbH am 13.07.2026
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz muss unbedingt mit der EnWG-Novelle zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaketes sowie für die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aufeinander abgestimmt werden. § 43 Abs.2 Die Qualitätsanforderungen an Biomethan sollten weiterhin nicht über die geltenden Anforderungen des GEG hinaus reichen. Artikel 8, §28 Der Verweis auf § 39i Abs. 1 ("Maisdeckel") findet sich in Artikel 8 des RefE-GModG. Vorschlag: In § 28 Abs. 5 WPG keinen Verweis auf § 39i Abs. 1 EEG, sondern den Wortlaut von § 71f Abs. 4 GEG (Maisdeckel von 40% nur für Neuanlagen) in § 28 Abs. 5 WPG integrieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 03.07.2026
    • Beschreibung: Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
    • Beschreibung: Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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