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150 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (150)

    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
    • Beschreibung: Ärzte der Welt setzt sich für die menschenwürdige Unterbringungen von Geflüchteten ein (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohn- und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen auf drei Monate) sowie für die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für Geflüchtete (Abschaffung AsylbG, eGK, qualifizierte Sprachmittlung); 2. Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohnpflicht und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in AEs auf drei Monate); 3. Konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 21/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Mastercard am 26.06.2024
    • Beschreibung: Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung Mastercard nimmt am öffentlichen und politischen Diskurs zur Einführung einer elektronischen Bezahlkarte für Asylsuchende teil und trägt folgende Schwerpunkthemen vor: Technische Möglichkeiten, Infrastruktur und Erfahrungsaustausch/Best Practices.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9470 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
      2. BT-Drs. 20/10722 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz - BezahlkG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 13.02.2026
    • Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind.“ Das Ziel ist die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage für die betroffene Gruppe.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 29.06.2026

    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Einschränkungen im Leistungsanspruch für Geflüchtete abschaffen 2. Bundesweite Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete 3. Ausnahme von den Übermittlungspflichten (§87 AufenthG und § 11 AsylbLG) öffentlicher Stellen, wenn sie Leistungen zur Sicherung der Gesundheit sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbringen oder gewähren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8062 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7924 - Entbürokratisierung in der Krankenhausversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
    • Beschreibung: 1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 2. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 3. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 4. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einschränkungen durch § 4 AsylbLG (und Öffnung durch § 6 AsylbLG) und das in einigen Bundesländern..., ...Datenabgleich nach § 11 AsylbLG angepasst werden, damit..., ...Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG (klar definierter Anspruch..., ...§ 87 AufenthG und § 11 AsylbLG) der öffentlichen Stellen..., ...Probleme im Einzelnen: § 4 AsylbLG beschränkt die Leistungen..., ...unerlässlich sind, nach § 6 AsylbLG gewährt werden. 6 Der..., ...Regelung durch §§ 4 und 6 AsylbLG gibt es keinen eindeutig..., ...Gesundheitsleistungen nach § 6 AsylbLG bei Sozialämtern angesiedelt..., ...Leistungsanspruch nach §§ 4 und 6 AsylbLG schaffen Komplexität ...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Anspruch auf Sprachmittlung muss für alle Gesundheitsleistungen gelten, die im GKV-Leistungskatalog geführt werden. Auch Menschen, die Anspruch auf gesundheitliche Leistungen nach dem AsylbLG haben, benötigen einen gesicherten Anspruch auf Sprachmittlung in der gesundheitlichen Versorgung. Langfristig ist der Anspruch auf Sprachmittlung übergreifend im SGB I/ SGB X zu verankern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 13.02.2026
    • Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind.“ Das Ziel ist die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage für die betroffene Gruppe.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit der gesetzlichen Regelung in §28 SGB XII droht für das kommende Jahr 2025 eine Nullrunde bei den Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Inhalt des Positionspapiers ist die Begründung, warum eine Nullrunde abzulehnen ist und welche Reform / kurzfristige Änderung des § 28 SGB XII geeignet ist, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nimmt die Obdachlosigkeit..., ...Dublin-Fälle“), gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG-E von den Leistungen ..., ...Gesundheitspflege (§ 1a Abs. 1 S. 2 AsylbLG), in Ausnahmefällen können..., ...werden (§ 1a Abs. 1 S. 3 AsylbLG i.v.M. § 3 Abs. 1 S. 1 AsylbLG). Damit wird mit den..., ...Existenzminimum). Die ohnehin im AsylbLG bereits stark eingeschränkte..., ...Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AsylbLG). Eine Abweichung vom..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 AsylbLG sowie die gesamten Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG zu erhalten und/oder ..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 2 AsylbLG nicht gewährt werden ..., ...sonstigen Leistungen nach § 6 AsylbLG ausgeschlossen, die u.a..., ...Leistungskürzungen gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG. 4 BVerfG, Urteil vom..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, auch bei Härtefällen...
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