Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (162)
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- Angegeben von: ANOA Arbeitsgemeinschaft orthopädischer nicht operativer manualmedizinscher Akutkliniken e.V. am 11.08.2024
- Beschreibung: 1. Leistungsgruppe (Komplexbehandlung) 2. NRW-Systematik weiterzuführen (mit Ausnahmeregeln) Diese Ausnahmeregeln, bspw. für Fachkliniken, sollten im Gesetz verankert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einzelanfrage, mit dem Ziel der Änderung bestehender Vorschriften des KHVVG
Aktiv vom 24.07.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Fachkliniken mit Ausnahme versehen / adjuvante Fachabteilungen in Kooperation erbringen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
Aktiv vom 30.06.2024 bis 14.07.2026
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Die qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung u. die dafür notwendigen Ressourcen u. Rahmenbedingungen müssen bei den strukturellen Änderungen der Versorgungslandschaft berücksichtigt werden. Dies gilt bei der Einführung von Leistungsgruppen, aber auch der zunehmenden Ambulantisierung u. den Aufwendungen für Verbundweiterbildung, Rotationen etc. Kosten für ärztliche Weiterbildung müssen differenziert erhoben u. abgebildet sowie Kliniken u. ambulante Weiterbildungsstellen entsprechend gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Aktiv vom 30.06.2024 bis 14.07.2026
- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
Aktiv vom 30.06.2024 bis 14.07.2026
- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Die qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung u. die dafür notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen müssen bei den strukturellen Änderungen der Versorgungslandschaft berücksichtigt werden. Die gilt bei der Einführung von Leistungsgruppen, aber auch der zunehmenden Ambulantisierung und den Aufwendungen für Verbundweiterbildung, Rotationen etc. Kosten für ärztliche Weiterbildung müssen differenziert erhoben u. abgebildet u. Kliniken u.ambulante Weiterbildungsstellen gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Krankenhausversorgungsverbesserung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.04.2026
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Die Diakonie Deutschland vertritt mit dem DEKV in dem Reformverfahren die Interessen der evangelischen Krankenhäuser für eine gerechte und faire Krankenhausreform unter der Beachtung der Trägerpluralität sowie die Berücksichtigung von vulnerablen Patient:innengruppen bei der Reform.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 07.01.2026
- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens, Einordnung relevanter Entwicklungen und Unterstützung des Auftraggebers bei der Positionierung gegenüber politischen Stakeholdern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Asklepios-ASB Krankenhaus Radeberg GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), insbesondere Regelungen zu Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung und Krankenhausplanung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):