Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (12)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 17.10.2025
- Beschreibung: Die SVI in Deutschland ist Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur. Die Unternehmen unterliegen strikten Genehmigungs- und Nebenpflichten aus verschiedenen Rechtsvorschriften. Genehmigungen z.B. nach den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), denen des Waffengesetzes (WaffG) oder Sprengstoffgesetzes (SprengG) und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) werden erst bei Nachweis bestimmter Voraussetzungen erteilt. Die Genehmigungspflichten stellen in Verbindung mit den Nebenpflichten und Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden die staatliche Kontrolle sicher, ebenso den Schutz der Sicherheit und öffentliche Ordnung. Ziel der Vorschläge ist eine Entbürokratisierung und Präzisierung der bestehenden Vorschriften zum Vorteil der Unternehmen wie auch der Verwaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 21.08.2024
- Beschreibung: - Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):