Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (255)
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- Angegeben von: Hubert Gerd Gottschalk – GERD Consulting am 04.06.2026
- Beschreibung: Fachlicher Input zu Regelungen im Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pflegeberuf attraktiver gestalten - Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Aktiv vom 30.09.2025 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfs ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Rolle der Pflegefachpersonen zu stärken. Der vdek begrüßt, dass damit der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und die Fachkunde der Mitarbeitenden besser genutzt werden soll. Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzt:innen ist hilfreich für einen möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist die angemessene Weiterentwicklung der berufsrechtlichen Kompetenzen der Profession Pflege und Abbildung im LeistungsrechtReferentenentwurf im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG), bei dem bislang der Referentenentwurf des BMG vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes: Im Rahmen der Neueinführung des § 15a SGB V-neu muss klargestellt werden, dass mit dieser Regelung kein allumfassender Pflegefachkraftvorbehalt vorgegeben wird, sondern dass auch weiterhin Grundpflege und einfachste Behandlungspflege in Wohnformen der Eingliederungshilfe durch Heilerziehungspflegende und pädagogisches Personal durchgeführt werden darf. Änderung des § 45a, § 45g SGB XI-neu.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
Aktiv vom 01.10.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Ziele des PKG zur Stärkung der Handlungsautonomien der professionellen Pflege und zur strukturellen Weiterentwicklung der SPV werden vom AOK-Bundesverband begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen wirken aber in der Gesamtschau wenig stringent, kaum verständlich und sind missverständlich formuliert. Umsetzungsfragen für die Regelversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung müssen noch geklärt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
Aktiv vom 01.10.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):