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Ein Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Verordnung zur Bezeichnung kritischer Infrastrukturen (KRITIS-VO)"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1)

    • Angegeben von: Deutsche Börse AG am 04.09.2026
    • Beschreibung: 1. Beschränkung der Definition von nicht-technischen KRITIS-Räumen auf Standorte, deren Funktionen ausschließlich vor Ort erfüllt werden müssen und nicht online durchführbar sind, um das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. 2. Ablehnung der Verwendung von Medienberichterstattung zur Bestimmung kritischer Infrastruktur, da sie nicht mit systemischer Bedeutung korreliert und objektive Indikatoren wie Transaktionsvolumina zuverlässiger sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bezeichnung kritischer Infrastrukturen (KRITIS-VO)
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