- Registernummer: R007890
- Ersteintrag: 16.03.2026
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Klostertal 42770GutensteinÖsterreich
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +430127545100
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E-Mail-Adressen:
- office@klosterquell.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/25Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/250 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Jonas Smietana Bsc
- Mag Kurt Hofer
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Klosterquell Hofer GmbH ist ein österreichisches Familienunternehmen, das seit 1973 das Erfrischungsgetränk „Dreh & Trink“ herstellt und europaweit vertreibt. Das Unternehmen setzt auf vollständig recyclingfähige Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen mit einem Rezyklatanteil von rund 30 % und beteiligt sich seit Jahren ordnungsgemäß an bestehenden Sammel- und Recyclingsystemen. Im Zusammenhang mit der Novellierung des VerpackDG und der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 wird angeregt, die bestehende Pfandbefreiung für diese Verpackungsform durch eine klarstellende Definition in § 36 Abs. 4 Nr. 5 VerpackDG rechtssicher festzuschreiben. Hintergrund ist eine aktuelle Auslegung, wonach Schlauchbeutel als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen eingestuft werden sollen, was aus Sicht des Unternehmens keinen ökologischen Mehrwert bringt, funktionierende Recyclingströme schwächt und zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastungen führen würde.
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Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
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Beschreibung:
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 07/24 bis 06/25