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- Registernummer: R007584
- Ersteintrag: 10.09.2025
- Letzte Änderung: 24.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Turmstraße 8110551 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4915154769916
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E-Mail-Adressen:
- info@gewichtsdiskriminierung.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Natalie Rosenke
- Stephanie von Liebenstein
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Gesamtzahl der Mitglieder:
39 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Antidiskriminierung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung (GgG) e.V. ist ein gesellschaftspolitischer Verband mit dem Ziel, die soziale Benachteiligung von dicken Menschen zu beenden und struktureller Diskriminierung anhand von Körpergewicht entgegenzuwirken. Wir verstehen Dicksein nicht als Defizit, sondern als Menschenrechtsthema. Wir setzen uns beispielsweise für einen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung anhand von Körpergewicht ein und fordern die Aufnahme des Merkmals "Körpergewicht" in den § 1 AGG, der die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützen Diskriminierungskategorien enthält.
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Aufnahme von "Körpergewicht" als Diskriminierungskategorie in § 1 AGG
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Beschreibung:
Ziel ist ein rechtlicher Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Bereich Arbeit und bei Alltagsgeschäften, also Geschäften des täglichen Lebens wie Einkäufen, Restaurantbesuchen oder Bahn- und Busfahrten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Antidiskriminierung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410090001 (PDF - 89 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Auch kleineren Organisationen ermöglichen, ein Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG zu werden
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Beschreibung:
Verbände, die zu bisher gesetzlich nicht erfassten Diskriminierungskategorien tätig sind, arbeiten oft auf rein ehrenamtlicher Basis, da viele Förderprogramme an die in § 1 AGG genannten Kategorien gekoppelt sind. Sie haben dadurch nicht die Ressourcen, in großem Umfang in die Mitgliedergewinnung und -verwaltung zu investieren, und können somit nicht die erforderlichen Mitgliederzahlen vorweisen, um Unterstützung leisten zu dürfen. Damit können sie selbst dann nicht für die Betroffenen tätig werden, wenn die Finanzierung des Verfahrens z.B durch einen Rechtshilfefonds abgedeckt ist. Wir fordern daher, dass die Anforderungen an einen Antidiskriminierungsverband hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder gesenkt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Antidiskriminierung
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Beschreibung:
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Erweiterung des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Beschreibung:
Sofern die Diskriminierungskategorie "Körpergewicht" wie von uns gefordert in § 1 AGG aufgenommen wird, muss sie auch im Beirat vertreten sein. Dafür ist es erforderlich, die Anzahl der Plätze von 16 auf 17 anzuheben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Antidiskriminierung
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Deutsche Öffentliche Hand – BundGlinkastraße 24, 10117 BerlinBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroDie Zuwendung ist eine Projektförderung im Rahmen des Programms respekt*land in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Sie dient der Deckung der Ausgaben für die Entwicklung eines Fortbildungsangebots zur Qualifizierung von Antidiksriminierungsberatungsstellen zum Thema Gewichtsdiskriminierung und schließt dabei intersektionale Perspektiven entlang der in § 1 AGG genannten Diskriminierungskategorien ein.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23