- Registernummer: R006434
- Ersteintrag: 16.01.2024
- Letzte Änderung: 03.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hospitalstraße 1201097 DresdenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4935165289235
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E-Mail-Adressen:
- info@bhkev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Rechtsanwältin Corinne Ruser
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Gesamtzahl der Mitglieder:
83 Mitglieder am 31.12.2024, davon:
- 3 natürliche Personen
- 80 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- knw Kindernetzwerk e.V
- Intensivkinder zuhause e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Pflege
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Grundlage der Arbeit des Verbandes basiert auf der Vernetzung, dem Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und externen Akteuren und Akteurinnen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um auf den kleinen Versorgungsbereich der außerklinischen Kinderkranken- und Kinderintensivpflege aufmerksam zu machen und um die Rahmenbedingungen für die Dienste und Einrichtungen, die Kinder außerklinisch versorgen, zu verbessern. Mit Hilfe von Positionspapieren sowie Stellungnahmen, z.B. im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, informieren wir über die Herausforderungen und Potentiale von spezialisierter Kinderkrankenpflege und übermitteln diese auch direkt an Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Der Verband organisiert darüber hinaus Fachveranstaltungen und Podien, zu denen regelmäßig Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um den direkten Dialog zu fördern.
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Verzicht auf eine Vergütungsdeckelung - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf schafft einen grundlegenden Widerspruch zwischen SGB V und SGB XI: Künftig sollen Vergütungssteigerungen im SGB V, auch Personalkostensteigerungen, auf die Grundlohnrate begrenzt werden.Gleichzeitig bleibt im SGB XI die Pflicht zur Zahlung tariflicher bzw. regional üblicher Entgelte bestehen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung. Dadurch entsteht ein gesetzlicher Zielkonflikt: Tarifsteigerungen müssen gezahlt, aber nicht vollständig refinanziert werden. Der BHK e.V. fordert daher den Verzicht auf eine Vergütungsdeckelung in der außerklinischen Intensiv- und häuslichen Krankenpflege, die vollständige Refinanzierung tariflicher Kosten sowie die Sicherung verlässlicher Versorgungsstrukturen ohne zusätzliche Belastungen für Betroffene und deren Familien.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
150.001 bis 160.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24