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QRC Qualitätsring Coaching und Beratung e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005137
- Ersteintrag: 06.09.2022
- Letzte Änderung: 12.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 12.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Sundheimer Feld 577694 KehlDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4917620436147
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E-Mail-Adressen:
- office@qrc-verband.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
150 Mitglieder am 31.12.2022
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Mitgliedschaften (1):
- Roundtable der Coachingverbände
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Berufliche Bildung; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Laut der Pluralismus-Theorie liegt die Bedeutung eines Verbandes für ein politisches System in der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt. Durch vier grundlegende Funktionen kann ein Verband diesen Anspruch erfüllen: Aggregation, Selektion, Artikulation und Integration politischer Interessen. Das sind die primären Aufgaben verbandlichen Handelns. Interessenaggregation Unter Interessenaggregation wird die Bündelung einer Vielzahl heterogener Forderungen zu einheitlichen verbandspolitischen Zielen und programmatischen Aussagen verstanden. Der Verband ist stets auf der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner innerhalb seiner Organisation. Unrealistische oder augenblicklich nicht durchsetzbare Forderungen werden so von der Verbandsführung erst gar nicht thematisiert. Kernaufgabe der Aggregation ist die Auswahl einer eindeutig bestimmbaren Position aus den Einzelmeinungen, Wünschen, Bedürfnissen und Forderungen eines Interessenspektrums der Mitglieder. Aggregation ist aber auch hilfreich für die Entscheidungsfähigkeit der Adressaten im politischen System. Nur klar bestimmbaren Positionen und Forderungen können eindeutige Maßnahmen zugeordnet werden. Interessenselektion Selektion bezeichnet die aus der Aggregation resultierenden Wirkungen des Verbandes auf das politische System. Der Verband vertritt nur die Interessen, die realistisch durchsetzbar sind. Mit Selektion ist damit zunächst einmal ein Problem der verbandsinternen Willensbildung gemeint. Selektion ist daher die Findung eines Kompromisses, die Kanalisierung von eventuell divergierenden Forderungen im eigenen Interessenspektrum der Mitglieder. Interessenartikulation Der Verband wendet sich zur Durchsetzung seiner Mitgliederinteressen mit Forderungen an das zentrale politische Entscheidungssystem. In diesem Sinne leitet er die Interessen der Mitglieder zunächst einmal lediglich weiter. Weitaus häufiger aber müssen Einzelinteressen des Verbandes erst einmal in konkrete Aussagen umformuliert werden. Allgemeine Einstellungen werden auf diesem Wege zu kollektiven Verhaltenserwartungen verdichtet. Dies geschieht entweder auf dem Wege der öffentlichen Diskussion oder durch den direkten Zugang zur für die Sachentscheidung zuständigen Stelle im Staatsapparat. Der Verband ist Sachwalter seiner Mitglieder und versucht, auf der Basis eines "generalisierten Mandats" deren Interessen vorzutragen und durchzusetzen. Insofern sind die Verbände auch als soziale Mechanismen zu betrachten: Sie machen auf Problemlagen aufmerksam, formulieren latente Interessen und machen diese öffentlich. Integration Der Verband wirkt durch die Vertretung der Mitgliederinteressen an deren Integration in den Staat mit. Auf diese Weise erfüllen sie innerverbandliche und demokratiestützende Funktionen. Sie stärken damit die Funktions- und Steuerungsfähigkeit des politischen Systems. Der Verband schafft politisch-kulturellen Nährboden und bieten eine Vielzahl an Partizipationsmöglichkeiten. Der QRC ist ein Berufsverband ohne öffentlich-rechtlichen Charakter im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG und durch das Finanzamt anerkannt.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja