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Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004736
- Ersteintrag: 08.06.2022
- Letzte Änderung: 21.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstraße 10810179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49303267560
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E-Mail-Adressen:
- info@familienbund.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23180.001 bis 190.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,32
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Ivonne Famula
- Matthias Dantlgraber
- Ulrich Hoffmann
- Dr. Katja Weniger
- Matthias Milke
- Ulrich Hoffmann
- Matthias Dantlgraber
- Gisela Rink
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Gesamtzahl der Mitglieder:
48 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (9):
- Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung (AKF)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
- Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
- Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
- Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (37):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Religion/Weltanschauung; Seniorenpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein “Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.“ wurde 1953 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 2 Satzung e.V.). Dazu zählt insbesondere: - die Ehe und Familie als auf gleichberechtigter Partnerschaft der Eltern gegründete Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft und als unentbehrliche Pfeiler der Gesellschaft anzuerkennen; - die eigenständige und zugleich in Gesellschaft und Kirche integrierte Familie zu fördern; - die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation der Familie zu sichern und ihre Benachteiligungen zu beseitigen; - die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken. Zur Erreichung dieses Zweckes führt der Verein Fachtagungen und Fortbildungen durch, führt Gespräche mit Politik, Verwaltung und Wissenschaft, publiziert Informationsmaterial zu familien- und gesellschaftspolitischen Themen, gibt Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sowie Empfehlungen ab und gibt eine Fachzeitschrift heraus. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Familien-, Gesellschafts-, Sozial-, Steuer-, Bildungs-, Gesundheits-, Rechts- und Wohnungspolitik.
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 11
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Interessenbereiche: Pflegeversicherung
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Beschreibung:
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 6
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Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung
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Beschreibung:
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Verhindert würde die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. Da der KV-Beitrag nicht progressiv erhoben wird, wäre die Entlastung durch einen Kinderfreibetrag für alle Familien pro Kind gleich.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Krankenversicherung, Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundGlinkastr. 24, 10117 BerlinBetrag: 290.001 bis 300.000 EuroPersonalkosten- und Maßnahmekostenförderung
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23