- Registernummer: R004153
- Ersteintrag: 11.04.2022
- Letzte Änderung: 29.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Landsberger Str. 42881241 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498945230810
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E-Mail-Adressen:
- info@aerztederwelt.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Ärzte der Welt e.V.Berlin Global VillageAm Sudhaus 212053 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +493026557791
- E-Mail-Adresse: info@aerztederwelt.org
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25120.001 bis 130.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/252,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Johanna Offe
- Janina Gach
- Katri Bertram
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Gesamtzahl der Mitglieder:
90 Mitglieder am 19.06.2026, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (6):
- VENRO Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.
- Deutsche Plattform Globale Gesundheit
- AG Transparenz
- Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
- EhAP Plus Trägernetzwerk
- Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit/Illegalität
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Menschenrechte; Entwicklungspolitik; Diversitätspolitik; Geschlechterpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Krankenversicherung; Humanitäre Hilfe
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Aufbauend auf Erfahrungen und Daten aus ihren medizinischen Projekten im In- und Ausland setzt sich die Organisation Ärzte der Welt e. V. gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen ein für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheit und für die Erreichung von universeller Gesundheitsversorgung als Teil der Nachhaltigen Entwicklungsziele. Schwerpunkte der Interessensvertretung liegen beim Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und beim Schutz von Gesundheitsversorgung in bewaffneten Konflikten nach Internationalem Humanitären Recht. Tätigkeitsfelder der Interessensvertretung sind Briefe an und Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Veranstaltungsorganisation und Kampagnen.
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Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende/Abschaffung der Einschränkungen nach AsylbLG
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Beschreibung:
1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 2. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 3. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 4. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für Geflüchtete sicherstellen
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Beschreibung:
Ärzte der Welt setzt sich für die menschenwürdige Unterbringungen von Geflüchteten ein (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohn- und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen auf drei Monate) sowie für die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Neuregelung §218 und Sicherstellung des Zugangs zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
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Beschreibung:
Die aktuell geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch haben aufgrund der Kriminalisierung und der damit einhergehenden Stigmatisierung und des bürokratischen Aufwands insbesondere für benachteiligte und mittellose Schwangere, die die Organisation Ärzte der Welt in ihren Anlaufstellen sieht, negative Auswirkungen auf die Versorgung. Ärzte der Welt setzt sich dafür ein, dass im Bedarfsfall alle Schwangeren in Deutschland Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassung der Nothelferregelung, um die Notfallversorgung für mittellose Nichtversicherte sicherzustellen
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Beschreibung:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2606220017 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.12.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.11.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (7):
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Landeshauptstadt München
Deutsche Öffentliche Hand – KommuneMünchenBetrag: 170.001 bis 180.000 EuroSozialreferat: Zuwendungsgewährung der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2025 als Fehlbedarfsfinanzierung zur Projektförderung auf Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Sozialreferats der Landeshauptstadt München und gemäß Beschluss des Sozialausschusses in der Sitzung vom 12.12.2024 sowie des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2024. Gesundheitsreferat: Zuwendungsgewährung der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2025 als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung auf Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen der Landeshauptstadt München im Gesundheitsbereich vom 01.03.2025 und gemäß Beschluss des Stadtrates in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 12.12.2024 und der Vollversammlung vom 18.12.2024 -
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 4.250.001 bis 4.260.000 EuroProjekt für Äthiopien: Vertragsnummer: 8183 (Inklusive Stärkung der Gesundheitsdienstleistungen für Mütter und Kinder im Woreda Chifra, Region Afar, Äthiopien) Projekt für Palästina: Vertragsnummer: 2022.1817.0 (Stärkung des Zugangs der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung in oPt zu hochwertigen MHPSS-Diensten). Vertragsnummer: 2024.1854.9 (Kapazitätenausbau für Katastrophenmanagement und Resilienz in den palästinensischen Gebieten). Projekt für Syrien: Vertragsnummer: 2023.1853.3 (Stärkung der Resilienz von konfliktbetroffenen Gemeinden und des lokalen öffentlichen Gesundheitssystems im Gouvernement Raqqa, Nordostsyrien). Projekt für Ukraine: Vertragsnummer: 2020.1872.9 (Stärkung der Resilienz von Gemeinden und des öffentlichen Gesundheitssystems in der Ukraine). -
Auswärtiges Amt
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 13.200.001 bis 13.210.000 EuroProjekt für Äthiopien: Vertragsnummer: S09-47-321.50 ETH 01/21 (Beitrag zur Reduktion von Morbiditäts- und Mortalitätsraten). Projekt für Jemen: Vertragsnummer: S09-20-321.50 YEM 06/21 (Verbesserter Zugang zu Basisgesundheitsdiensten, MHPSS und GBV-Leistungen). Projekt für Nigeria: Vertragsnummer: F-PF-2-Team2-321.50/TSR/NGA/ÄdW/2024/01 (Integrierte medizinische Notfalldienste für Binnenvertriebene und gefährdete Aufnahmegemeinden). Projekt für Afghanistan/Pakistan: Vertragsnummer: F-PF-2-321.50-ASI 01/22 (Verbesserung des Zugangs zu Basisgesundheitsversorgung). Projekt für Syrien: Vertragsnummer: F-PF-2Team2-321.50/SYR/SYR/ÄdW/2023/01 (Bereitstellung Basisgesundheitsversorgung). Projekt für Ukraine: Vertragsnummer: 321.50/UKR/Reg/ÄdW/2023/01 (Verbesserter Zugang zu umfassenden Basisgesundheitsdienstleistungen). Projekt für Zentralafrikanische Repubik: Vertragsnummer: BF-F-PF-2-321.50 CAF 01/22 (Verbesserter Zugang zu hochwertiger Basisgesundheitsversorgung). -
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO)
Europäische UnionBrüsselBetrag: 570.001 bis 580.000 EuroProjekt für Ukraine: Vertragsnummer: ECHO/UKR/BUD/2025/91009 (Verbesserung des Zugangs zu umfassenden Gesundheitsdienstleistungen für konfliktbetroffene, schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen – sowohl für die Aufnahmebevölkerung als auch für Binnenvertriebene – in besonders stark betroffenen Gebieten). -
Bezirksamt Berlin
Deutsche Öffentliche Hand – KommuneBerlinBetrag: 60.001 bis 70.000 EuroZuschuss aus dem Landeshaushalt Berlin im Rahmen des bezirklichen Integrationsfonds für das Haushaltsjahr 2025 als Fehlbedarfsfinanzierung zur Projektförderung durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin gemäß §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO). -
Europäische Union
Europäische UnionBrüsselBetrag: 780.001 bis 790.000 EuroProjektkennung: 101194850 – reach.out plus Beschreibung der Leistung: Zuschuss aus dem Programm „Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)“ der Europäischen Union im Rahmen des Förderaufrufs CERV‑2024‑DAPHNE als Pauschalbeitragsfinanzierung zur Projektförderung gemäß Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 über die Haushaltsordnung der Union. -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Europäische Union
Europäische UnionBerlin / BrüsselBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroProjektkennung: EHA-2-0126 Beschreibung der Leistung: Zuwendung durch den ESF Plus als Anteilfinanzierung zur Vorhabenförderung auf Grundlage der Richtlinie des ESF Plus-Bundesprogramms „EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ sowie VO (EU) 2021/1057, VO (EU) 2021/1060, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO).
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
4.990.001 bis 5.000.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25