- Registernummer: R003635
- Ersteintrag: 20.03.2022
- Letzte Änderung: 07.10.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.10.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 21010790119 NürnbergDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49911550478
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E-Mail-Adressen:
- info@isuv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Anna Freitag
- Monika Roth
- Melanie Ulbrich
- Murat Aydin
- Klaus Fischebeck
- Klaus Bednorz
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Gesamtzahl der Mitglieder:
5.400 Mitglieder am 30.06.2026, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (9):
- Bund der Steuerzahler
- Deutscher Familiengerichtstag
- KISS Nürnberg
- Die Pumpe Kiel
- Generationenhaus Kaufbeuren
- Aktive Selbsthilfegruppe Ludwigshafen
- KISS Ludwigshafen und Landau
- Generationennetz Landkreis Bad Kissingen e.V.
- AWO München
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Familienpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechtspolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der ISUV – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. – vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Menschen in Trennung und Scheidung sowie ihrer Kinder. Leitbild der Verbandsarbeit ist die Trennungsfamilie: Eltern sollen auch nach einer Trennung gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder tragen können – unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell. Kern der Verbandsarbeit ist das ehrenamtliche Engagement in bundesweit rund 60 Kontaktstellen. Dort unterstützen ehrenamtlich Aktive Betroffene direkt vor Ort – mit Erstorientierung, Erfahrungsaustausch und praktischer Begleitung durch Trennung und Scheidung. Diese unmittelbare Arbeit mit Betroffenen ist zugleich die Grundlage der politischen Interessenvertretung: Aus den Erfahrungen und Fällen, die in den Kontaktstellen sichtbar werden, entstehen die Anliegen, die ISUV auf politischer Ebene einbringt. ISUV setzt sich für ein gerechteres, an der Lebensrealität von Trennungsfamilien orientiertes Familienrecht ein und bringt hierzu die Erfahrung seiner rund 5.000 Mitglieder sowie dieses bundesweiten Kontaktstellen-Netzwerks in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs ein. Ein zentrales Anliegen ist der Abbau struktureller Ungerechtigkeiten, die entstehen, wenn gesetzliche Regelungen an einem überholten Familienbild ausgerichtet bleiben. Kürzungen und Kostenverlagerungen treffen häufig einseitig die ohnehin stärker belastete Seite – etwa den betreuenden Elternteil oder die Kinder selbst –, während Ansprüche des jeweils anderen unangetastet bleiben, unabhängig von dessen tatsächlicher wirtschaftlicher Lage. Solche Schieflagen bleiben oft unsichtbar, weil sie weder systematisch erfasst noch öffentlich sichtbar gemacht werden. ISUV macht auf diese Fälle aufmerksam und fordert Regelungen, die sich an tatsächlicher Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit orientieren statt an Pauschalannahmen aus einer Zeit, die mit heutigen Familienrealitäten wenig gemein hat. Inhaltliche Schwerpunkte der Interessenvertretung sind: - Unterhaltsrecht: Weiterentwicklung hin zu einem Modell, das Betreuungs- und Erwerbsanteile beider Elternteile fair abbildet, sowie Schutz vor pauschalen Leistungskürzungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfslage - Umgangsrecht: Sicherung und Stärkung des Umgangs beider Elternteile mit ihren Kindern - Kindschaftsrecht: Stärkung des Kindeswohls und der elterlichen Gleichberechtigung in gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung - Abstammungs- und Namensrecht: Anpassung an veränderte Familienformen und -realitäten - Steuer- und Rentenrecht: Beseitigung struktureller Benachteiligungen getrennt lebender und geschiedener Menschen, etwa bei fortbestehenden Ansprüchen ohne Bedürftigkeitsprüfung ISUV vertritt dabei keine bestimmte Betreuungsform als gesetzlichen Regelfall, sondern setzt sich für die freie, einvernehmliche Wahl des für die jeweilige Familie passenden Modells ein. Ergänzend fördert der Verband den Ausbau unterstützender Angebote wie Trennungsberatung, Mediation, Cooperative Praxis sowie psychologische und erzieherische Hilfen, damit Eltern auch nach der Trennung handlungsfähig bleiben. Der Verband bringt seine politischen Positionen in einer Vielzahl von Formaten ein: durch Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, den direkten Austausch mit Politik und Ministerien, Presse- und Medienarbeit sowie öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die anhand konkreter Lebensrealitäten auf veraltete rechtliche Rahmenbedingungen aufmerksam machen. Ergänzt wird dies durch die Vernetzung mit wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern.
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Reform des Kindschaftsrechts zur besseren Anerkennung unterschiedlicher Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes soll so ausgestaltet werden, dass nach Trennung und Scheidung unterschiedliche, am Kindeswohl orientierte Betreuungsmodelle ermöglicht und rechtlich anerkannt werden. Die eigenverantwortliche Gestaltung der Betreuung durch die Eltern soll gestärkt werden. Gesetzliche Regelungen und familiengerichtliche Verfahren sollen eine kooperative Wahrnehmung der Elternverantwortung fördern und zugleich den notwendigen Schutz von Kindern und von häuslicher Gewalt betroffenen Personen gewährleisten.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Kindesunterhaltsrechts zur angemessenen Berücksichtigung unterschiedlicher Betreuungsanteile und finanzieller Lasten beider Eltern
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Beschreibung:
Das Kindesunterhaltsrecht soll so reformiert werden, dass unterschiedliche Betreuungsanteile beider Eltern nach Trennung und Scheidung angemessen berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung des Barunterhalts, zur Anrechnung von Betreuungsleistungen und zur Aufteilung der durch zwei Haushalte entstehenden Mehrkosten sollen an verschiedene Betreuungsmodelle angepasst und mit den Regelungen des Kindschaftsrechts abgestimmt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Weiterentwicklung des Versorgungsausgleichsrechts zur gerechteren und praktikableren Teilung von Versorgungsanrechten
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Beschreibung:
Das Versorgungsausgleichsrecht soll so geändert werden, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst vollständig und sachgerecht erfasst und geteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere bei bislang nicht berücksichtigten Anrechten, betrieblichen Versorgungszusagen, geringfügigen Ausgleichswerten und nachträglich bekannt gewordenen Anrechten rechtssicherer und praktikabler ausgestaltet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen in Sorge-, Umgangs- und sonstigen familiengerichtlichen Verfahren
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Beschreibung:
Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
370.001 bis 380.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25