Seiteninhalt
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002929
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 02.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
BDL e.V.Friedrichstraße 7910117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4930520077100
-
E-Mail-Adressen:
- info@bdl.aero
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23650.001 bis 660.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,40
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (11):
- Sebastian Dreyer
- Dr. Lars Hoppe
- Carola Scheffler
- Dirk Helf
- Alexander Klay
- Wolf Kindt
- Frank Penner
- Sebastian Zurfähr
-
Dr. Isabel Weiss
Tätigkeit bis 04/24:
Referentin/Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - Dr. Joachim Lang
- Jens Bischof
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
13 Mitglieder am 26.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (10):
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Forum für Zukunftsenergien e.V.
- Aircargo Club Deutschland
- DIN Normausschuss
- Liberaler Mittelstand e.V.
- European Logistics Plattform, ELP
- Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V., DGfR
- Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (42):
Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Cybersicherheit; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Tourismus; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Unbemannte Luftfahrt
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der BDL ist die gemeinsame Stimme der deutschen Luftverkehrswirtschaft. Er steht allen deutschen Unternehmen und Verbänden der Luftfahrt offen. Der Verband vertritt und fördert die Interessen von Fluggesellschaften, Flughäfen, der Deutschen Flugsicherung sowie weiterer Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Der BDL setzt sich dafür ein, dass sich der Luftverkehrsstandort Deutschland leistungsstark und wettbewerbsfähig entwickeln kann - in Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Sie ist eine unverzichtbare Grundlage für eine starke und exportorientierte Wirtschaft und ein Eckpfeiler der globalen Vernetzung Deutschlands. Luftverkehr schafft Mobilität, sichert nachhaltiges Wachstum und verbindet Länder, Wirtschaftszentren und Kulturen. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft stellt sich den globalen Anforderungen an ein hohes Niveau von Klima- und Umweltschutz sowie Sicherheit. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist bereits heute in vielen Bereichen Vorreiter. Deutschland ist das verkehrsreichste Land in der Europäischen Union und einer der wichtigsten Luftverkehrsstandorte weltweit - vor allem dank seiner leistungsstarken Unternehmen. Als zentraler Ansprechpartner für Politik, Medien und Öffentlichkeit bündelt und kommuniziert der Verband die Themen, die für die deutsche Luftverkehrswirtschaft von Bedeutung sind: Volkswirtschaftlicher Nutzen des Luftverkehrs Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Energieeffizienz und Klimaschutz Lärmschutz Sicherheit Bedarfsgerechte Infrastrukturentwicklung Kundenzufriedenheit und Verbraucherschutz Chancen und Risiken von unbemannten Flugsystemen
-
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht.
-
Beschreibung:
Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.
-
Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406260264 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderung PassG
-
Beschreibung:
Mit dem BEG IV-E möchte die Bundesregierung die datensparsame Nutzung einiger im Chip des Reisepasses gespeicherter Daten für Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und deren Dienstleister entlang gesetzlicher Notwendigkeiten ermöglichen. Der digitale Wandel soll somit durch die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen gefördert werden. Der BDL begrüßt die geplante Option der digitale Auslesemöglichkeit von Reisepässen bei der Flugabfertigung, wenn der Fluggast seine Einwilligung dazu erteilt. Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen entfallen dann an den Flughäfen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente.
-
Referentenentwurf:
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Änderung LuftSiG
-
Beschreibung:
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
-
Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406260256 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
NIS-2-Umsetzungsgesetz
-
Beschreibung:
Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406260255 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland
-
Beschreibung:
Der BDL plädiert für ein Level-Playing Field bei den Rahmenbedingungen des internationalen Luftverkehrs, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und den Luftverkehrsstandort Deutschland und Europa strukturell zu stärken. Die Verschlechterung der Mobilitätsanbindung wichtiger Wirtschaftsregionen in Deutschland und Europa hat negative Folgen für die Attraktivität des Industrie- und Wirtschaftsstandorts insgesamt. Deswegen muss umgesteuert werden -insbesondere auf drei Handlungsfeldern: 1. Belastungsmoratorium bei staatlichen Standortkosten 2. Wettbewerbsneutrale Regulierung 3. Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für Klimaschutz im Luftverkehr, insbesondere den wettbewerbsneutralen Markthochlauf vonSAF nutzen.
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407040007 (PDF, 37 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Einführung des Verrechnungsmodells beim Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer
-
Beschreibung:
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407180002 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Mögliche Verordnung zur Erhöhung der Eigensicherungsmaßnahmen gem. §§ 8, 9 LuftSiG.
-
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund wiederholter unerlaubter Zutritte auf die Luftseite von Flughäfen, beabsichtigt das BMI beabsichtigt im Rahmen einer Rechtts-VO die Anforderungen "Eigensicherung für Flughafenbetreiber" zu erhöhen. Der BDL lehnt eine solche pauschale Erhöhung der Eigensicherungspflichten für Flughäfen und LFU ab. Eine Verbesserung des phys. Schutzes kann nur beschränkt zum Erfolg beitragen. Eine weitere Härtung der Außensicherung von Flughäfen würde lediglich zu einer Veränderung des Modus Operandi führen. Vergleichbare Blockadeaktionen sind ohne größeren Aufwand auch auf anderem Wege möglich. Es bedarf einer konsequenten Vorfeldaufklärung und frühzeitigen Erkennen geplanter Aktionen und einer starken Beschleunigung von zivil- und strafrechtlichen Verfahren - Erhöhung der Abschreckung.
-
Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu];
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Verarbeitung von Fluggastdaten Urteil EuG C-817/19 und zur Fortentwicklung des (FlugDaG)
-
Beschreibung:
BDL fürchtet, dass sich aus der Novellierung des FlugDaG Diskrepanzen zur bisherigen Praxis ergeben könnten. Insbes. könnte die Komplexität in der jeweiligen Datenerfassung und -übermittlungen auf Seiten der LFU erheblich steigen. Dies ist zu vermeiden. PNR-Daten beschreiben den Beförderungsvertrag zwischen LFU und Kunden. Folglich sollten LFU auch künftig nicht für den Inhalt, die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten von behördlichen Stellen zur Verantwortung gezogen werden können. Eine solche Pflicht zur Gewähr von Korrektheit und Vollständigkeit der Daten ist nur für API-Daten vorgesehen, diese Trennung muss auch künftig unbedingt beibehalten werden. Es sollte zwingend berücksichtigt werden, etablierte Übermittlungswege zwischen LFU und Behörden aufrechtzuerhalten.
-
Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu];
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) gem. Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG.
-
Beschreibung:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beabsichtigt, gem. § 8a Abs. 5 BSIG eine weiterentwickelte Version der verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren festzulegen. Der BDL begrüßt das Vorhaben, bittet jedoch die Formulierung "die relevanten Kontrollen auf Wirksamkeit [zu] überprüfen" in N.BG.05 eindeutig klarzustellen. Dabei sollte unbedingt vermieden werden, dass im Falle von bereits bestehenden Prüfungen oder Zertifikaten die KRITIS-Prüfer die vorangegangenen Prüfungen und Zertifizierungen für den KRITIS-Geltungsbereich noch einmal wiederholen müssen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
3.250.001 bis 3.260.000 Euro
-
Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (ADV)
- Lufthansa Group
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23