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Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) -
juristische Person des privaten Rechts gemäß § 85 Abs. 2 in Verbindung mit § 80 Handwerksordnung
- Registernummer: R002756
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 18.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.07.2024
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitgeberverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Westerwaldstraße 653757 Sankt AugustinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492241134070
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E-Mail-Adressen:
- ziv@schornsteinfeger.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23150.001 bis 160.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,30
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Jörg Seelbach
- Martin Gillmann
- Robert Wagner
- Alexis Gula
- Andreas Peeters
- Torsten Arndt
- Markus Burger
- Udo Voigt
- Dr. Julian Schwark
- Julia Bothur
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Gesamtzahl der Mitglieder:
16 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Unternehmerverband Deutsches Handwerk, Europäische Schornsteinfegermeisterföderation; Bundesvereinigung der Bauwirtschaft, Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk, VFBau Verein zur Förderung der Normung im Bereich Bauwesen e.V., DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V, Verein zur Förderung des NHRS e.V., Wettbewerbszentrale, Deutsches Handwerksinstitut e.V., Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V, Haus und Grund, Deutscher Feuerwehrverband
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Interessen- und Vorhabenbereiche (22):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Brandschutz, Lüftungstechnik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vertritt die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks und unterstützt die angeschlossenen Mitgliedsverbände, Mitgliedsinnungen und Einzelbetriebe in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben. Er unterhält und pflegt Kontakte zu Ministerien, Behörden, Verbänden und Marktpartnern. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert die Öffentlichkeit über aktuelle Themen des Handwerks. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um sich für die beruflichen und unternehmerischen Belange der Schornsteinfegerbetriebe einzusetzen, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Relevante Themen sind insbesondere Sicherheit und Brandschutz bei Wärmeerzeugern, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Lüftungstechnik, Klima- und Umweltschutz sowie die gesetzliche Grundlagen von Schornsteinfegerarbeiten. Es werden Gespräche mit den Bundesministerien sowie mit den Mitgliedern des Bundestages geführt, um Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern und Gesetzen wie dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Verordnung über die Kehrung- und Überprüfung von Anlagen, Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz, arbeitsrechtlichen Bestimmungen, der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger, Meisterprüfungsverodnung, Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Bauordnung und EnSimiMaV vorzustellen und zu erläutern. Es werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Gutachten erarbeitet und übermittelt. Darüber hinaus werden öffentlichen Veranstaltungen, Empfänge sowie parlamentarische Abende durchgeführt zu denen Regierungsmitglieder, Bundestagsabgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden, um diese von den Anliegen und den Positionen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks zu informieren und zu überzeugen.
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Änderung des Schorsteinfeger-Handwerksgesetz im Bereich der Feuerstättenschau
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Beschreibung:
Es soll den Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern ermöglicht werden, die Feuerstättenschau in § 14 SchfHwG an eine qualifizierte Schornsteinfegermeistergesellin oder einen qualifizierten Schornsteinfegermeistergesellen zu delegieren, um den Betriebsinhaberinnen und den Betriebsinhabern Zeit zu verschaffen, sich im anstehenden Transformationsprozess durch die Entwicklung neuer Dienstleistungsangebote zu positionieren
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 395/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Brandschutz, Lüftungstechnik
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Bereich des elektronischen Kehrbuches
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Beschreibung:
Ziel ist es, dass die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bundesweit alle Wärmeerzeugungsanlagen im elektronischen Kehrbuch erfasst
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Brandschutz, Lüftungstechnik
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Beschreibung:
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Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Schornsteinfegerbetriebe
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Beschreibung:
Ziel ist es, das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz so zu ändern, dass die Schornsteinfegerbetriebe mit möglichst wenig Bürokratie belastet werden und dass ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich verbessern
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 395/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erhöhung des Arbeitswertes in der Verordnung über die Kehrung- und Überprüfung von Anlagen
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Beschreibung:
Ziel ist es, den Arbeitswert in § 6 Abs. 3 Satz 2 Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen zu erhöhen, um die Inflation auszugleichen. Des Weiteren ist es Ziel Anlage 3 der Verordnung über die Kehrung- und Überprüfung von Anlagen um weitere Gebührentatbestände, für welche die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bisher keine Vergütung erhalten, zu ergänzen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 510/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Brandschutz, Lüftungstechnik
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Beschreibung:
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Neuordnung des Ausbildungsberufs Schornsteinfegers
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Beschreibung:
Ziel ist es, den Ausbildungsberuf des Schornsteinfegers zu modernisieren und anzupassen. Wegen der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird sich das Aufgabenfeld des Schornsteinfegers in Richtung Energieeffizienz und Lüftungstechnik verschieben. Die Veränderung in der Energieversorgung hat Auswirkungen auf das geforderte Wissen und die Anforderungen an die Auszubildenden im Schornsteinfegerhandwerk. Die Verordnung zur Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin sollen optimiert werden, um die Handlungsfähigkeit der künftigen Schornsteinfegerinnen und der künftigen Schornsteinfegern zu gewährleisten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Brandschutz, Lüftungstechnik
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Beschreibung:
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Modernisierung des Meisterprüfungsberufsbildes Schornsteinfeger
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Beschreibung:
Ziel ist es die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfegerhandwerk zu modernisieren und anzupassen. Wegen der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird sich das Aufgabenfeld des Schornsteinfegers in Richtung Energieeffizienz und Lüftungstechnik verschieben. Die Veränderung in der Energieversorgung hat Auswirkung auf das geforderte Wissen und an die Anforderungen der Schornsteinfeger. Die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfegerhandwerk muss angepasst werden, um die Handlungsfähigkeit der künftigen Schornsteinfegerinnen und der künftigen Schornsteinfegern zu gewährleisten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Brandschutz, Lüftungstechnik
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Beschreibung:
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Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
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Beschreibung:
verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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SG2412180019 (PDF - 95 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroDe-minimis Beihilfe: Förderung eines Innovationsclusters im Handwerk durch ein Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk - Modul Gewerbespezifische Informationstransferstelle (GIT)
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.450.001 bis 2.460.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen
- Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk
- Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg
- Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22