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- Registernummer: R002739
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 28.05.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.05.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Erftverband 650126 BergheimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492271881278
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E-Mail-Adressen:
- j.schaefer-sack@agw-nw.de
- info@agw-nw.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2590.001 bis 100.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Petra Kuhr
- Jennifer Schäfer-Sack
- Dr. Uwe Moshage
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Gesamtzahl der Mitglieder:
11 Mitglieder am 01.01.2026, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Cybersicherheit; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wasserwirtschaft
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die großen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine solidarische, nachhaltige und ganzheitliche Wasserwirtschaft im Interesse der Allgemeinheit ein. Wir informieren unsere Mitglieder über relevante Landes-, Bundes- und Europaangelegenheiten und sind bestrebt, den Mitgliedern des Landtages NRW, des Bundestages und des Europaparlaments gemeinsame Belange der Verbände näher zu bringen. Die Arbeitsgemeinschaft informiert die Öffentlichkeit über ihre Arbeit und die Arbeit ihrer Mitglieder. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden in erster Linie Stellungnahmen in öffentlichen Anhörungen erstellt. Zusätzlich werden zu bestimmten Themenbereichen auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestags zur Erläuterung der Änderungsnotwendigkeiten oder zur Nachfrage geführt. Themenfelder sind u.a. die Wasser- und Energiegesetzgebung, aber auch Bürokratieabbau und Förderkulissen. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Wasserwirtschaft zu vermitteln und eine kosteneffiziente und praktikable Umsetzung zu erreichen.
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Zügige 1:1 Umsetzung der Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in deutsches Recht
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Beschreibung:
Umsetzung insbesondere der Artikel 5, 7, 8, 9 und 11 in deutsches Recht; Schwerpunkt vierte Reinigungsstufe, erweiterte Herstellerverantwortung, Energieneutralität. Die agw setzt sich für eine zügige 1:1 Umsetzung der EU Richtlinie ein. Die Erweiterte Herstellerverantwortung muss beibehalten werden. Hinsichtlich der Überwachungsmethodik setzen wir uns für eine 24-Stunden Mischprobe ein, wie sie in allen anderen Mitgliedstaaten der EU praktiziert wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Beschreibung:
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Zügige und praktikable Umsetzung der CER-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz samt KRITIS-Verordnung
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Beschreibung:
Die agw setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der CER-Richtlinie in deutsches Recht ein. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen achten wir auf eine bezahlbare und praktikable Anwendung des Gesetzes im Bereich der Wasserwirtschaft. Der Schwellenwert von 500.000 EW ist beizubehalten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Beschreibung:
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Für die Wasserwirtschaft praktikable Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht
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Beschreibung:
Die agw befürwortet eine zügige und praktikable Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht. Unsere Anlagen sind Teil kritischer Infrastruktur. Die Maßnahmen zur Umsetzung müssen bezahlbar bleiben.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- BSIG 2009 [alle RV hierzu];
- BSI-KritisV [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Beschreibung:
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Grundsätzliche Verbesserung des Hochwasserschutzes und Herstellung von Kohärenz zu anderen Bereichen
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Beschreibung:
Intensive Prüfung des Referentenentwurfes zum Hochwasserschutzgesetz III. Abgabe einer Stellungnahme der agw zu u.a. folgenden Punkten: Kohärenz zwischen gesetzlichen Vorgaben notwendig, Mehraufwand vermeiden, nicht adressierte Probleme Flächenverfügbarkeit, Multifunktionalität, Vorrang Hochwasserschutz, Kritik an § 36 Absatz 2 WHG im HWSG III-E. Wichtige Aspekte sind dabei der Landschaftswasserhaushalt und das Schwammstadt-Prinzip
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1084 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (20. WP) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der StoffBilV zum Schutz der Gewässer
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Beschreibung:
Wir lehnen wir die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ab. Dadurch bricht eine wichtige Säule bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Kommission hinsichtlich der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie weg. Dies birgt die Gefahr, dass dieses Verfahren wiedereröffnet werden könnte und die EU-Kommission Regelungen für Deutschland definiert, die umgesetzt werden müssen. Um konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist das Wissen über die Nährstoffbilanz eines Betriebs notwendig. Aus Gründen des Gewässerschutzes plädieren wir daher, die Stoffstrombilanzverordnung so anzupassen, dass die Nährstoffein- und -ausgänge eines landwirtschaftlichen Betriebs nachvollziehbar und transparent dargestellt werden können.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- StoffBilV [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Steuerbefreiung für klärgasbetriebene BHKW
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Beschreibung:
Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Zügige Umsetzung des EU-Wasserpakets in deutsches Recht
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Beschreibung:
1:1-Umsetzung insbesondere der UQN-Richtlinie in der Oberflächengewässerverordnung. Bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen sollte eine Kohärenz zu den Anrainerstaaten hergestellt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Beschreibung:
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Ablehnung der Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Zuge des RESourceEU-Aktionsplans
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Beschreibung:
Laufender Umsetzungsprozess der EU-WRRL ist kontinuierlich fortzuführen und die bestehenden Anforderungen der WRRL sind beizubehalten. Oberste Prämisse der angekündigten Novellierung muss eine ganzheitliche Betrachtung der Ressource Wasser sein. Eine einseitig auf die Interessen eines Sektors, in diesem Fall die der Rohstoffindustrie, ausgerichtete Novelle kann nicht unterstützt werden und wird den kommenden Herausforderungen nicht gerecht. Der Bergbau stellt mit seinen Folgen einen großen Eingriff in den Wasserkreislauf dar. Es ist zeit- und kostenintensiv, Grund- und Oberflächengewässer wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuversetzen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, sich auf EU-Ebene dementsprechend zu positionieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Beschreibung:
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Im nationalen Wiederherstellungsplan Synergien zur Wasserrahmenrichtlinie nutzen und Antragsberechtigung für Wasserverbände herstellen
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Beschreibung:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme bis 2050 wiederherzustellen, z.B. durch schrittweise Renaturierung gewässerbezogener Lebensraumtypen in schlechtem Zustand als auch durch Wiederherstellung von mindestens 25.000 km freifließender Flusskilometer. In der Verbändeanhörung zum vorgelegten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans setzt sich die agw dafür ein, dass die EU-Verordnung 1:1 umgesetzt wird und sich daraus positive Effekte und Synergien auch für den Umsetzungsprozess der EU-WRRL ergeben. Auch die Antragsberechtigung der Wasserverbände in resultierenden Förderrichtlinien ist ein Anliegen der agw. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollte übertriebener bürokratischer Aufwand vermieden werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Nationaler Wiederherstellungsplan (Entwurf) Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wasserwirtschaft
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
270.001 bis 280.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25