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Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks - BIV

Der BIV ist eine juristische Person des privaten Rechts gem. §§ 80, 85 HwO und mit Genehmigung seiner Satzung durch das BMWi rechtsfähig (BMWi, Geschäftszeichen II B 2-1291 31/42 am 27. Juli 1998).

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