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Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002003
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 16.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 16.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Robert-Koch-Platz 410115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493062959482
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E-Mail-Adressen:
- h2@dwv-info.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.050.001 bis 1.060.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/238,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (26):
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Friederike Lassen
Tätigkeit bis 10/21:
Büroleiterin und wissenschaftliche Mitarbeitern
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Sven Morgen
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Raphaël Börger
Tätigkeit bis 09/21:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Jannis André
- Birte Sönnichsen
- Clemens Orlishausen
- Simon Morgeneyer
- Sebastian Kobbelt
- Madlen Langmeyer
- Felix Glaunsinger
- Robert Freitag
- Norma Kemper
- Dr. Martin Altrock Mag.rer.publ.
- Silke Frank
- Georg Friedrichs
- Dipl.-Agrar Ing. Heinrich Gärtner
- Dipl.-Kfm. Dirk Graszt
- Dr. Jürgen Guldner
- Manuela Heise
- Tim Heisterkamp
- Dipl.-Wirt.-Ing. MBA Alexander Peters
- Dr. Alexander Redenius
- Dr. Oliver Weinmann
- Prof. Dr. Christopher Hebling
- Dr. Manfred Schuckert
- Werner Diwald
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Friederike Lassen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
596 Mitglieder am 18.03.2024, davon:
- 421 natürliche Personen
- 175 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (13):
- Hydrogen Europe
- AquaVentus Förderverein e.V.
- Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
- H2Berlin e.V.
- BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e.V.
- Deutsch-französisches Büro für Energiewende e.V. (DFBEW)
- Forum für Zukunftsenergien e.V.
- H2 Süd - Die Wasserstoffinitiative Bayern und Baden-Württemberg e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Haus der Technik e.V.
- Solardorf Kettmannshausen e.V.
- Technische Akademie Esslingen e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (32):
Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
In der Verantwortung für den Schutz von Natur und Umwelt und der Schonung von Ressourcen hat sich der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. zum Ziel gesetzt, den Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft als Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung voranzutreiben. Im Fokus steht hierbei die Defossilisierung der deutschen Volkswirtschaft über alle Sektoren durch den breiten Einsatz von grünem Wasserstoff in Industrie, Energiewirtschaft und Mobilität. Der DWV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Klimaschutz mit einem Gewinn an wirtschaftlicher Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, wird dabei eine entscheidende Rolle in unser Gesellschaft einnehmen. Hierzu entwickelt der DWV Vorschläge für eine marktwirtschaftliche, sozialverträgliche und nachhaltige Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Insbesondere setzt er sich dafür ein, technische und regulatorische Hindernisse abzubauen. Dabei soll Wasserstoff als effizient zu transportierender und auch über längere Zeiträume speicherbarer Energieträger eine zentrale Rolle in der Energiewende spielen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Verbands will sich der Verband auf nationaler und europäischer Ebene für eine grüne Wasserstoff-Marktwirtschaft zur nachhaltigen und emissionsarmen Energieversorgung mit den dafür erforderlichen marktwirtschaftlichen, technologischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Anlagenbau, Erzeugung, Transportinfrastruktur und Anwendungstechnologien einsetzen. Ziel aller Aktivitäten des DWV ist dabei, kommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt und sozial gerechte Gesellschaft hinterlassen zu können. Um diese Herausforderungen zu begegnen, setzt sich der DWV auch europa- und weltweit für eine globale nachhaltige Wasserstoffwirtschaft ein. Dazu veranstaltet der DWV Fachkongresse, Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate mit dem Ziel, die nötige Aufmerksamkeit und das Verständnis zu fördern für eine Gesetzgebung, die den Hochlauf der nachhaltigen Wasserstoff-Marktwirtschaft im Interesse des Klimaschutzes und damit auch der Stärkung der deutschen Industrie befördert. Zu diesen Veranstaltungen werden regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bundes- und Landespolitik sowie Verwaltung eingeladen. Der DWV gibt zudem Studien zu relevanten Themen rund um die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft und mögliche Anwendungsfelder in Auftrag. Der DWV entwickelt und vertritt auf politischer Ebene entsprechende Vorschläge für regulatorische Rahmenbedingungen im Rahmen von Appellen, Stellungnahmen und Positionspapieren. Auch hierzu steht der Verband im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern in Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Bundesbehörden sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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Neubau und Umrüstung von Kavernen zur Wasserstoffspeicherung
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Beschreibung:
Ziel ist die Ausarbeitung einer ambitionierten Wasserstoffspeicherstrategie in Deutschland zur erneuerbaren resilienten Versorgung mit Energie. Hierzu müssen im EnWG, BImSchG, BBergG und der UVP-Bergbau Änderungen vorgenommen werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Nutzung von Speichern attraktiv zu machen, bestehende Erdgasspeicher umzuwidmen sowie neue Speicher in Bau gegeben werden. Hierzu braucht es ein Marktdesign, das dies anreizt. Zusätzlich müssen multi-use-Resilienzspeicher definiert werden, die zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Krisenresilienz beitragen.
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Betroffenes geltendes Recht: EnWG, BBergG, UVP-V Bergbau, BImSchG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405030006 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff
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Beschreibung:
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten und Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/9844 Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) (zum Vorgang)
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Betroffenes geltendes Recht: 37. BImSchV
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Immissionsschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Sonstiges im Bereich "Verkehr"
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Beschreibung:
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Ausschreibung von Elektrolysekapazitäten zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft
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Beschreibung:
Aus dem Bedarf an grünem Wasserstoff zur Absicherung der kalkulatorisch ermittelten jährlichen Mengen ist eine zur Erzeugung benötigte Elektrolyseleistung abzuleiten sowie in den jeweiligen Jahren verbindlich auszuschreiben. Ziel ist die zunehmende Substitution von Erdgas durch zunehmende Einspeisung von grünem Wasserstoff. Über Ausschreibungen sind die Vergütungssätze für den eingespeisten Wasserstoff zu ermitteln. Die Dauer der gesicherten Vergütung soll 20 Jahre betragen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Industriepolitik, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft
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Beschreibung:
Der DWV fordert Maßnahmen im Energie-, Bau-, Umwelt-, Immissionsschutz-, Steuerrecht für den Hochlauf von grünem Wasserstoff (Auswahl): - Ausschreibung von Elektrolysekapazitäten zur Einspeisung von grünem Wasserstoff - Auflegung eines "Zukunftsfonds" i.H.v. 100 Mrd. € - Nutzung der Möglichkeiten im EEG, Ausschreibungen im Ausland durchzuführen - Einstufung von Wasserstofferzeugung und -infrastruktur als im überragenden öffentlichen Interesse - Festlegung jahresscharfer Mengen- und Nachfrageziele für grünen Wasserstoff - Ausschreibungen grüner Industrieprodukte, die mit grünem Wasserstoff produziert werden. - Einführung eines OPEX-Förderprogramms für den Schwerlastverkehr. Im Übrigen Verweis auf die angehängte Stellungnahme "HyGuide 2030" sowie die weiteren Regelungsvorhaben.
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023, EnWG, WindSeeG, KWKG 2023, BauGB, BauNVO, BImSchG, UVPG, WPG, GEG, HkNRG, 37. BImSchV, 10. BImSchV, 4. BImSchV, StVZO, EnergieStG, MessEG, SoEnergieV, BBiG
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Industriepolitik, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Sonstiges im Bereich "Energie", Sonstiges im Bereich "Umwelt", Sonstiges im Bereich "Verkehr", Sonstiges im Bereich "Wirtschaft", Verkehrspolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405020013 (PDF, 39 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Fraktionen/Gruppen
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
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Beschreibung:
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: HG 2024
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Interessenbereiche: Automobilwirtschaft, Erneuerbare Energien, Industriepolitik, Klimaschutz, Sonstiges im Bereich "Verkehr", Verkehrspolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060004 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Versendet am 01.05.2024 an:
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Bundestag
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Gremien
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Auflegung eines "Zukunftsfonds" für den Wasserstoff-Hochlauf
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Beschreibung:
Die Transformation der Wirtschaft und der Energieversorgung sowie der Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft bedürfen kurz-, mittel- und langfristig großer Investitionen. Die Finanzierung dieser zukunftsgerichteten Ausgaben sind durch das KTF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht abgesichert. Um den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft unabhängig von kurzfristigen Einnahmeschwankungen zu leisten, ist ein grundgesetzlich abgesicherter „Zukunftsfonds" von 100 Milliarden Euro notwendig, um die Erreichung der Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie zu garantieren. Dieser Fonds soll als Sondervermögen nach dem Vorbild von § 87a Abs. 1a GG verankert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: HG 2024
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Erlass einer Verordnung nach § 88a EEG zur Schaffung einer europäischen Wasserstoffunion
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Beschreibung:
In Europa und den angrenzenden Regionen ist genügend Potenzial für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorhanden, um den europäischen grünen Wasserstoffbedarf vollständig abzudecken. Der Gesetzgeber hat in der letzten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in § 5 die Möglichkeiten für Ausschreibungen von erneuerbaren Energieanlagen im europäischen Ausland geschaffen. Die Bundesregierung kann nach § 88a EEG sehr zeitnah eine entsprechende Verordnung erlassen, die den Import von erneuerbarem Strom über grünen Wasserstoff ermöglicht. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Einstufung von Wasserstofferzeugung und -infrastruktur als im überragenden öffentlichen Interesse
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Industriepolitik, Sonstiges im Bereich "Energie", Sonstiges im Bereich "Umwelt"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060002 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Festlegung jahresscharfer Mengen- und Nachfrageziele in der Wasserstoffwirtschaft
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Beschreibung:
Es sind zeitspezifische bzw. jahresscharfe Mengen- und Nachfrageziele gesetzlich für alle Bereiche der Wasserstoff-Marktwirtschaft (Industrie, Chemie, Mobilität, Energie) auf nationaler Ebene bis 2030 und bis 2045, vergleichbar zu den konkreten Ausbauzielen für erneuerbare Energien, zu verankern. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Industriepolitik, Klimaschutz, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
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Ausschreibung der Produktion grüner Industriegüter zur Erfüllung der Klimaziele im Industriebereich
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Beschreibung:
In der Phase der Markteinführung von Industrieprodukten, die mit grünem Wasserstoff produziert werden, bieten direkte Ausschreibungen für das in den Verkehr bringen von grünen Produkten erhebliche Vorteile. Die Mengen der jeweiligen Produkte werden dabei aus den Klimaschutzzielen der Bundesregierung abgeleitet. Im Rahmen solcher Ausschreibungen erhält zum Beispiel der Inverkehrbringer von jeder Tonne grünen Stahl für eine bestimmte Laufzeit eine feste Vergütung. Die Bundesregierung sollte solche Ausschreibungen auf den Weg bringen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Industriepolitik, Klimaschutz
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Beschreibung:
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Schaffung grüner Leitmärkte durch schrittweise ansteigende Quoten für emissionsarme Produkte
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Beschreibung:
Langfristig ist die Schaffung von grünen Leitmärkten die Lösung für die Markt-Etablierung von umweltfreundlicheren Produkten, welche zum Beispiel auf Basis von grünem Wasserstoff hergestellt wurden. Durch schrittweise ansteigende verpflichtende Quoten für emissionsarme Produkte oder Produktgruppen kann eine schrittweise technologische Transformation und sozial tragfähige Einführung von emissionsarmen Produkten in allen Industriebereichen realisiert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Industriepolitik, Klimaschutz
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Beschreibung:
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Förderung der Produktion von grünem Stahl
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Beschreibung:
Die Stahlindustrie steht beispielhaft für die Anwendung von grünem Wasserstoff in der Industrie. Es gilt nun, einen Markt für grünen Stahl zu schaffen. Hierzu braucht es eine verpflichtende Kennzeichnung des grünen Stahls (Labelling). Deutschland sollte sich zudem für die Einführung von einheitlichen Standards einsetzen und das Global Arrangement on Sustainable Steel and Aluminium zwischen der EU und den USA zügig vorantreiben. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Industriepolitik, Klimaschutz
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Beschreibung:
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Serienzulassung und Sondergenehmigung für umgerüstete BZ-Lkw mit Überlängen
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Beschreibung:
Aktuell erhalten Brennstoffzellen-Lkw aufgrund der technisch bedingten Überschreitung der maximal zulässigen Gesamtlänge um bis zu 900 mm (bei Verwendung von Standardcontainer) nur eine Einzeltypenzulassung. Für einen Markthochlauf der Fahrzeuge ist daher eine Änderung des § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), im Sinne der Gründe zur Verordnung EU 2019/1892, in Bezug auf die Gesamtlänge erforderlich. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: StVZO
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Straßenverkehr, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
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Umsetzung der AFIR-Verordnung mit Blick auf Tankstelleninfrastruktur
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Beschreibung:
Bis 2030 müssen laut AFIR-Verordnung Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. Dafür braucht es eine Erleichterung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren (Gleichsetzung mit konventionellen Tankstellen). Zusätzlich müssen Eichverfahren zur Prüfung der Wasserstofftankstellen aller Typklassen zügig entwickelt werden und geeignete Tatbestände für die Privilegierung des Bau von Tankstellen im Außenbereich geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur
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Beschreibung:
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Förderung alternativer Antriebe im Schiffs-, Luft- und Schienenverkehr
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Beschreibung:
Um die klimaneutrale Luftfahrt für die Kurz- und Mittelstrecke zu ermöglichen, muss eine technologieoffene Förderkulisse geschaffen werden, mit der durch gezielte Forschung und Entwicklung die Produktverfügbarkeit entsprechender Flugzeuge vorangetrieben wird. Um den Hochlauf emissionsfreier Schiffsantriebe im Binnenschifffahrtsbereich umzusetzen, soll eine Wasserstraßenmaut eingeführt werden. Dabei sollen Schiffe, die mit E-Fuels fahren, teilweise und Schiffe, die mit Wasserstoff fahren vollständig entlastet werden. Zudem müssen wirtschaftliche Anreize für den Hochlauf und breiten Einsatz von BZ-Schienenfahrzeugen geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: HG 2024
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Interessenbereiche: Luft- und Raumfahrt, Schienenverkehr, Schifffahrt, Verkehrspolitik, Wissenschaft, Forschung und Technologie
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Beschreibung:
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Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken im Rahmen der Kraftwerksstrategie
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Beschreibung:
Wir fordern die Ausschreibung der im EEG angelegten 8,8 GW an Wasserstoffsprinter und -Hybridkraftwerken sowie 15 GW an H2-ready-Kraftwerken. Die Bundesregierung muss zudem im Rahmen der Kraftwerksstrategie ein attraktives Vergütungssystem einführen, das Investitionen anreizt. Die Umrüstung von H2-ready-Kraftwerken, die zunächst mit fossilem Erdgas betrieben werden, muss so früh wie möglich, zu Beginn der 2030er-Jahre, erfolgen. Kleine, dezentrale Lösungen wie stationäre Brennstoffzellen oder BHKW müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Der zukünftige Kapazitätsmarkt soll den Zubau weiterer Wasserstoffkraftwerke, die gesicherte Leistung bieten können, ermöglichen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Klimaschutz
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Beschreibung:
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Änderung im EEG zur besseren Ermöglichung von Sektorenkopplung
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Beschreibung:
§ 21b Abs. 2 EEG regelt die Zuordnung der Veräußerungsformen in einer Weise, die eine gesamtsystemdienliche Sektorenkopplung verhindert. Durch die vorab vorzunehmende prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Veräußerungsformen ist es nicht möglich, auf Anforderungen des Netzbetreibers zu reagieren. Um hier mehr Flexibilität für den Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft zu schaffen, ist die Änderung des § 21b Abs. 2 EEG notwendig. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Öffnung des Förderprogramms H2Global für Projekte in Deutschland
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Beschreibung:
Deutschland muss kurzfristig als wirtschaftlich stärkster Mitgliedstaat in der EU ein Sofortprogramm zum Hochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft starten. Mit H2Global liegt ein Doppelauktionsmodell vor, welches sorgfältig unter der Federführung des BMWK entwickelt und durch die EU notifiziert wurde. Im Bundeshaushalt sind schon heute über 3,5 Milliarden Euro für das Förderprogramm hinterlegt. Die Umwidmung dieser Mittel zugunsten deutscher Elektrolyseprojekte ist die Gelegenheit, dem Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: HG 2024
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Rechtssichere Ausweisung von Hydrogen Valleys als Wasserstoff-Erzeugungsregionen
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Beschreibung:
Eine strategische Raumplanung für Wasserstoff-Eignungsregionen zur Erzeugung von Wasserstoff mit erneuerbaren Energien dient als Fundament eines deutschland- und europaweiten Netzumbau- und Netzausbauplans. Hierfür sollte auf europäischer und nationaler Ebene das Instrument der Hydrogen Valleys als raumplanerisches Instrument genutzt werden. Nationale Planungs- und Genehmigungsrechtslagen sollten dafür europaweit angeglichen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: ROG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Sonstiges im Bereich "Energie", Sonstiges im Bereich "Umwelt"
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Beschreibung:
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Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie
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Beschreibung:
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11226 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Industriepolitik, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Beschluss einer Importstrategie für grünen Wasserstoff durch die Bundesregierung
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Beschreibung:
Es muss in einer Importstrategie für Wasserstoff deutlich werden, woher, wann und wie viel Wasserstoff in welcher Form (elementar oder als Derivat) importiert werden soll. Der Schwerpunkt muss dabei aus wirtschaftlichen, industrie-, energie- und geopolitischen Gründen auf dem Import über Pipelines liegen. Ergänzende Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten via Schiff für (punktuell) fehlende Energiemengen und einer zusätzlichen Diversifizierung sind strategisch zu berücksichtigen. Ausgewählte Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sind zu echten Wasserstoffhandelspartnerschaften auszubauen. Zudem müssen entsprechende Infrastrukturen geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Internationale Beziehungen, Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Aufbau eines leistungsfähigen Wasserstoff-Kernnetzes
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Beschreibung:
Die Bedingungen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes müssen dauerhaft sichergestellt werden, sodass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell haben. Dabei ist eine attraktive Eigenkapitalverzinsung entscheidend ebenso wie ein Hochlaufnetzentgelt, das den Transport erneuerbarer Gase anregt. Die Bundesregierung muss zudem den diskriminierungsfreien Zugang, insbesondere auch für die kleinen und mittelständischen Akteure zur Wasserstoffinfrastruktur (Netze und Speicher) sicherstellen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10014 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/7310 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: EnWG
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Interessenbereiche: Energienetze, Erneuerbare Energien
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Beschreibung:
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Etablierung einer integrierten Energieinfrastrukturplanung (Systementwicklungsstrategie)
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Beschreibung:
Mit dem szenariobasierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff wird die Grundlage für die langfristige Entwicklung der Gas- und Wasserstoffnetze gelegt. Die zeitliche Verzahnung der integrierten Netzplanung mit den Fristen im Strombereich ist ebenfalls positiv. Nun muss es darum gehen, mit einer Systementwicklungsstrategie eine Energieinfrastrukturplanung aus einem Guss zu etablieren und damit im Sinne der Sektorenkopplung die Rolle von Wasserstoff im Energiesystem festzuschreiben. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10014 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: EnWG
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Interessenbereiche: Energienetze, Erneuerbare Energien
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Beschreibung:
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Rechtssichere Ausweisung von Wasserstoffnetzausbaugebieten
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Beschreibung:
Das Wärmeplanungsgesetz muss so angewendet werden, dass Kommunen ihre Gasnetze dahingehend weiterverwenden können, indem sie zeitnah Sicherheit darüber bekommen können, mit wie viel Wasserstoff sie über das Kernnetz bekommen können. Dafür müssen sie rechtssicher Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können, um beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe an das Wasserstoffnetz anzuschließen und so bestehende Gasnetze weiterverwenden zu können. Rückbauverpflichtungen sind abzulehnen, es ist Klarheit über die Netzanschlussbedingungen zu schaffen und Wärmepläne müssen im Zuge des Wasserstoff-Hochlaufs weiterentwickelt werden können.
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Interessenbereiche: Energienetze, Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405030007 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure
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Beschreibung:
- Die in der 4. BImSchV festgesetzten Verfahren zur Genehmigung von Elektrolyseuren müssen praxisnah ausgestaltet werden. - Es sind entsprechende Vollzugshinweise zu erlassen und den Genehmigungsbehörden vorzugeben. - Die Schwelle für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Elektrolyseuren mit 5 MW und weniger als 50 Tonnen Produktionskapazität pro Tag ist entsprechend anzuheben. - Die UVP-Schwelle muss auf EU-Standard angehoben werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Beseitigung von Unsicherheiten bei der Planung von Elektrolyseuren in Gewerbegebieten durch Anpassungen in der BauNVO. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Referentenentwurf: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 22.11.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: 4. BImSchV, BauGB, BauNVO
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Immissionsschutz, Industriepolitik
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Beschreibung:
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Privilegierung von Elektrolyseuren im baurechtlichen Außenbereich
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Beschreibung:
- Privilegierung von Elektrolyseanlagen, sofern deren Leistung der weniger als 50% der installierten erneuerbaren Energieanlagen beträgt - Sollte die Elektrolyseanlage im Außenbereich nicht im räumlichen Zusammenhang zu einer erneuerbaren Energieanlage errichtet werden, ist diese bis zu einer Gesamtleistung von 5 MW als privilegiert einzustufen. - Der Gesetzgeber muss die bestehenden Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Anlagengröße und den Flächenverbrauch, überarbeiten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Beschreibung:
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Praxisnahe Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure
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Beschreibung:
Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
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Betroffenes geltendes Recht: EnWG
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Energienetze, Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060006 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz durch bilanzielle Anrechnung von Herkunftsnachweisen
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Beschreibung:
Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10159 Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: HkNRG, 37. BImSchV, EnWG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Beschreibung:
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Definition des förderrechtlich relevanten Begriffs der "Systemdienlichkeit"
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Beschreibung:
Der Begriff der "Systemdienlichkeit" von Elektrolyse ist zwar in vielen Gesetzestexten angelegt, jedoch nicht weiter definiert. Der DWV schlägt die nachfolgende definitorische Unterscheidung vor, die jeweils mit eigenen Kriterien weiter ausdifferenziert sind: - netzdienliche Elektrolyse - systemdienliche Elektrolyse - gesamtsystemdienliche Elektrolyse Diese Differenzierung ist bei der Ausgestaltung von Förderprogrammbedingungen zu berücksichtigen, damit für die Unternehmen deutlich wird, welche Anforderungen und Aufgaben an Elektrolyseure gestellt werden und entsprechend entschieden werden kann, ob eine Beteiligung in Frage kommt.
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Betroffenes geltendes Recht: WindSeeG
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien
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Beschreibung:
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Absicherung der Verwendung von PFAS in Technologien der Energiewende
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Beschreibung:
Das PFAS-Beschränkungsverfahren hat viel Unsicherheit ausgelöst. Die Bundesregierung kann der Ungewissheit begegnen, indem sie auf europäischer Ebene frühzeitig erklärt, für die Energiewende unabdingbare Anwendungen von der PFAS-Regulierung als essenzielle Nutzung ausnehmen zu wollen. Das Beschränkungsdossier ist entsprechend zu überarbeiten. Betreiber bestehender Anlagen müssen Sicherheit darüber erlangen, dass für den Fall der Einführung eines PFAS-Verbots dauerhafte Möglichkeit zur Nutzung von Ersatzteilen besteht. Ebenfalls braucht es für einen solchen Fall Karenzzeiten. Die Forschung an alternativen Werkstoffen und Recyclingverfahren ist zu fördern. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Industriepolitik, Sonstiges im Bereich "Umwelt"
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Beschreibung:
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Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
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Beschreibung:
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: EnergieStG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Verkehrspolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060003 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Stärkung von Zinsprogrammen, Bürgschaften und Garantien zum Hochlauf großer Wasserstoffprojekte
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Beschreibung:
Neben direkten Projektförderungen sollten sich Bund und Länder u.a. bei ihren jeweiligen Förderbanken für die Ausgestaltung spezieller Programme für den Hochlauf von grünem Wasserstoff und seiner Derivate einsetzen. Dabei können in der derzeitigen geldpolitischen Phase zinsverbilligte Darlehen und Kredite sowie Garantien und Bürgschaften sinnvolle Instrumente sein. Die langfristige Absicherung attraktiver Zinssätze muss ins Auge gefasst werden. Es braucht zudem in einer ersten Phase Haftungsfreistellungen, um beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft potenziellen Klumpenrisiken, etwa durch Serienfehler, effektiv zu begegnen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Erneuerbare Energien
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Beschreibung:
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Nationale Flankierung der europäischen Wasserstoffbank durch Fördermittel
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Beschreibung:
Die Nutzung der Möglichkeit, im Rahmen der europäischen Wasserstoffbank nationale Budgets auf die europäischen Mittel im Rahmen der Auktionen zusätzlich zu veranschlagen, sollte verstetigt werden. Die Kumulierungsregeln für die European Hydrogen Bank müssen so ausgestaltet sein, dass auch deutsche Vorhaben in einen fairen Wettbewerb treten können und Sicherheit bezüglich der Kumulierungsregeln haben. Die Auktionsbedingungen sind zudem so anzupassen, dass nicht durch die Bezuschlagung einiger weniger Projekte ein zu großes Ausfallrisiko eingegangen wird, sondern eine breite Akteursvielfalt eine Chance bekommt. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Betroffenes geltendes Recht: HG 2024
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien, Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"
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Beschreibung:
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Rahmenbedingungen für die Nutzung von Abregelungsstrommengen zur Wasserstoffherstellung
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Beschreibung:
Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/9187 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (zum Vorgang)
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Betroffenes geltendes Recht: EnWG
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Interessenbereiche: Energienetze, Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060012 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (3):
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Deutsche Öffentliche Hand – BundScharnhorststraße 34-37 - 10115 BerlinBetrag: 110.001 bis 120.000 EuroDie Fachkommission HySteel des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbandes (DWV) ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Mitglieder der Fachkommission verfolgen gemeinsam das Ziel, eine zukunftsweisende Strategie für eine emissionsarme, wasserstoffbasierte Stahlproduktion im Jahr 2045 für Deutschland zu erarbeiten. Der DWV und die HySteel-Mitglieder nutzen ihre Erfahrungen und ihr Know-How, um dieses Ziel gemeinsam umzusetzen. -
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Deutsche Öffentliche Hand – BundInvalidenstraße 44 - 10115 BerlinBetrag: 300.001 bis 310.000 EuroDie Fachkommission HyMobility des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbandes (DWV) ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gemeinsam spiegeln sie die gesamte Wertschöpfungskette des Sektors wider: Fahrzeug- und BZ Hersteller, Anwender und Fahrzeugnutzer, EE-Produzenten, Elektrolysehersteller, Tankstellenbetreiber und Hersteller der notwendigen Technik und Infrastruktur. Das gemeinsame Ziel ist es, zukunftsweisende Rahmenbedingungen für eine emissionsfreie und wasserstoffbasierte Mobilität zu erarbeiten. Das Projekt wird im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bis Ende 2024 gefördert. -
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Deutsche Öffentliche Hand – BundScharnhorststraße 34-37 - 10115 BerlinBetrag: 80.001 bis 90.000 EuroDas Projekt PoWerD hat das Ziel der Erstellung und Veröffentlichung eines Potenzialatlas für eine Wasserstofferzeugung in Deutschland. Ziel des Potenzialatlasses ist, in unterschiedlichen Karten die Potenziale der Elektrolyseanlagen unter Annahme verschiedener Szenarien und Geschäftsmodellen darzustellen und somit Entscheidungshilfen für Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert das Projekt über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die endgültige Veröffentlichung des Potenzialatlasses ist für Ende 2024 geplant. Neben dem DWV sind das Fraunhofer ISE als Projektkoordinator, die Hochschulen Kaiserslautern und Flensburg, Green Planet Energy, das Ingenieurbüro PLANET, Greenventory und das Karlsruher Institut für Technologie beteiligt.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.210.001 bis 1.220.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
294067-JA-2023-Jahresabschluss-Bilanz-GuV-Gesamtdruck-mit-Deckblatt-Bescheinigung-2023.pdf