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bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001696
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 01.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
-
Adresse:
Friedrichstr. 14810117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493030878860
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E-Mail-Adressen:
- bund@bpa.de
- Webseiten:
-
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Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23650.001 bis 660.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,88
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (24):
- Axel Schnell
- Pascal Tschörtner
- Sven Wolfgram
- Sara Kossyk Hernández
- Stefan Kraft
- Joachim Görtz
- Margarete May
- Sabrina Weiss
- Philip Eckhardt
- Manfred Mauer
- Dietmar Schmidt
- Carsten Adenäuer
- Andrea Grote
- Jutta Schier
- Angela Eicher
- Jacqueline Kallé
- Daniel Heyer
- Kay Oldörp
- Thomas Engemann
- Robert Mittelstädt
- Norbert Grote
- Stefan Hißnauer
- Bernd Meurer
- Margit Benkenstein
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Gesamtzahl der Mitglieder:
13.774 Mitglieder am 02.01.2024, davon:
- 3.782 natürliche Personen
- 9.992 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (14):
- Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- bpa Arbeitgeberverband
- Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland
- Bundesverband deutscher Mittelstand (BM) Wir Eigentümerunternehmer
- Institut der Deutschen Wirtschaft Köln
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
- Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN)
- Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VU)
- Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VHU)
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Bundesverband Managed Care (BMC)
- Gesundheitsstadt Berlin
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (25):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Digitalisierung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert und systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Der bpa wurde 1964 gegründet; der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Berlin. Die Mehrzahl der Mitglieder sind typische mittelständische Unternehmen, ob als Pflegedienst mit 12 Mitarbeitern oder als Pflegeheim mit 70 Plätzen. Als anerkannter Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), einem Angebot der außerschulischen Jugendbildung, kann der bpa in den meisten Bundesländern vielen jungen Menschen ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr anbieten. Zweck des bpa ist die Wahrnehmung der beruflichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder als Unternehmer sozialer Dienste gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. Als Repräsentant der privat-gewerblichen Einrichtungen ist der bpa ein verlässlicher Ansprech- und Verhandlungspartner für die in seinen Bereichen zuständigen Verwaltungen, Ministerien und Politiker auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die privaten Träger sind elementarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Sie versorgen flächendeckend und verlässlich Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Patienten und Pflegebedürftige. Der bpa setzt sich deshalb im Rahmen seiner Interessenvertretung dafür ein, dass private Pflegedienste, Einrichtungen der Tagespflege, Pflegeheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe faire Rahmenbedingungen für ihr Engagement vorfinden. Der bpa spricht sich für eine konsequente Gleichbehandlung von privaten Trägern mit Einrichtungen der Wohlfahrtspflege aus. Der Wettbewerb der Träger sorgt für immer neue Ideen, innovative Versorgungsformen und für eine Wahlfreiheit für Pflegebedürftige und deren Familien. Wagnis und Gewinn muss gesetzlich ermöglicht werden. Deregulierung muss Spielräume für unternehmerisches Handeln eröffnen. Zur Gewinnung von ausreichenden Fachkräften müssen alle Register gezogen werden; dazu zählen u.a. der Abbau von Ausbildungshemmnissen, Umschulungen und die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften. Der bpa informiert die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesministerien über seine Positionen, verfasst Stellungnahmen zu Verordnungen und Gesetzen, nimmt an Anhörungen der Bundesministerien und der Ausschüsse des Bundestages teil, führt Gespräche, beteiligt sich aktiv an Projekten wie der Konzertierten Aktion Pflege, führt Veranstaltungen wie Fachtagungen oder Frühlingsempfänge u.a.m. durch.
Konkrete Regelungsvorhaben (19)
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Reform des SGB VIII
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Beschreibung:
Zurzeit sind ambulante Leistungen in der Jugendhilfe nicht schiedsstellenfähig und auch nicht rahmenvertraglich abgesichert. Die ambulanten Leistungen im Rahmen des SGB IX sind es sehr wohl. Für den bpa ist es daher unabdingbar, dass die inklusive Jugendhilfe hier nicht hinter das SGB IX zurückfallen darf. Alle ambulanten Leistungen im SGB VIII müssen zukünftig ebenfalls unter das allgemeine Vertragsrecht fallen und somit in Rahmenverträgen geregelt sowie schiedsstellenfähig ausgestaltet werden. Des Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Benachteiligungen nicht gemeinnütziger Träger in einer inklusiven Jugendhilfe ausnahmslos beseitigt werden. Eine inklusive Jugendhilfe ist mit exklusiven Strukturen nicht vereinbar.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 8
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Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Aufbewahrungsfristen im Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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Beschreibung:
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Erziehungshilfe- und Heimakten sollten angepasst werden. Für Heime sollte eine Regelung in § 47 SGB VIII erfolgen. Für ambulante Leistungen sollte in § 9b Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII bestimmt werden, dass die Erziehungshilfeakten 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres der leistungsempfangenden Person aufzubewahren sind.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 03.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 8
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Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte
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Beschreibung:
Beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit entsprechender dreijähriger Ausbildung und mit den zur Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen sollten sofort als Pflegefachkräfte eingesetzt werden dürfen.
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Betroffenes geltendes Recht: PflBG
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Gesundheitsversorgung, Pflege, Seniorenpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.03.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
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Positionen zur Zukunft der Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Die Sachleistungsbeträge müssen grundsätzlich jedes Jahr automatisch dynamisiert werden. Außerdem setzt sich der bpa für eine Anhebung der Sachleistungsbeträge für die Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie einen einmaligen Kostenausgleich insbesondere im ambulanten Bereich ein. Die Pflegeversicherung soll entlastet werden, indem alle versicherungsfremden Leistungen künftig durch die Stellen finanziert werden, die dafür systemgetreu zuständig sind.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 11
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Interessenbereiche: Pflege, Pflegeversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundestag
-
-
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Beschreibung:
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Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege
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Beschreibung:
Der bpa schlägt die Einführung eines Kostendeckels für die Preise, die Leiharbeitsunternehmen für Pflegekräfte in Rechnung stellen dürfen, vor. Dieser wird auf den 1,5 fachen Wert festgelegt. Die Regulierung erfolgt durch Ergänzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
- Bundesrats-Drucksachennummer: 214/23 Entschließung des Bundesrates "Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege" (zum Vorgang)
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Betroffenes geltendes Recht: AÜG
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Pflege
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
Bundestag
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Beschreibung:
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Der bpa fordert Beratungs- und Stimmrecht für die maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer der Pflege im G-BA. Die nach § 37 Absatz 3 Satz 4 SGB XI bestehende Möglichkeit, auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz durchführen zu lassen, sollte entfristet werden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11853 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflege
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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Einführung einer Schiedsstelle für Landesrahmenverträge der Eingliederungshilfe
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Beschreibung:
Der bpa setzt sich dafür ein, dass bei den Landesrahmenverträgen für die Eingliederungshilfe anstelle der Verordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX eine Schiedsstelle verankert wird.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB9uaÄndG
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Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Sofortmaßnahmen zur Absicherung der pflegerischen Versorgung: Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen sichern
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Beschreibung:
Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung, Kleine und mittlere Unternehmen, Krankenversicherung, Pflege, Pflegeversicherung, Wettbewerbsrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundestag
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Beschreibung:
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Enbürokratisierung beim Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
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Beschreibung:
Eine Ausweitung der ohnehin schon im erheblichen Maße bestehenden bürokratischen Anforderungen an die Pflegedienste durch die Aufnahme der ambulanten Pflegeverträge in das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz lehnt der bpa ab. Zudem setzt sich der bpa für eine Entbürokratisierung der Entgelterhöhungsverfahren für die stationären Pflegeeinrichtungen ein.
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Betroffenes geltendes Recht: WBVG
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Interessenbereiche: Pflege, Seniorenpolitik, Verbraucherschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundestag
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Beschreibung:
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Anpassung der Pflegeausbildungsumlage für Einrichtungen der Tagespflege
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Beschreibung:
Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
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Betroffenes geltendes Recht: PflAFinV
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Interessenbereiche: Berufliche Bildung, Kleine und mittlere Unternehmen, Pflege, Schulische Bildung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.06.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
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Beschreibung:
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
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Betroffenes geltendes Recht: PflBG
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Berufliche Bildung, Pflege, Schulische Bildung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundestag
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Beschreibung:
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Fünf-Punkte-Plan: Sofortmaßnahmen zur Sicherung der pflegerischen Versorgungsstrukturen in Deutschland
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Beschreibung:
Während die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren massiv steigt, erlebt Deutschland erstmals einen Rückbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Personalmangel und unzureichende Refinanzierungen haben in den letzten Jahren massiv Kapazitäten verschwinden lassen. Zehntausende Familien sind mit der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger allein und überfordert. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärt hat, dass die aktuelle Bundesregierung außer Stande ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern, fordert der bpa fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern.
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Berufliche Bildung, Integration, Kleine und mittlere Unternehmen, Krankenversicherung, Pflege, Pflegeversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.05.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Bundestag
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Beschreibung:
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Keine Umsatzsteuerbelastung für Bildungsleistungen privater Träger
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Beschreibung:
In dem vom Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 findet sich in Artikel 21 Nr. 4b eine Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bezieht. Der bpa befürchtet, dass dadurch Fortbildungen privater Träger womöglich künftig einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen könnten, da sie bei der Befreiung nicht ausdrücklich genannt werden. Dieses hätte fatale Auswirkungen auf die privaten Träger und damit auch auf die Fachkräftesituation in der Pflege insgesamt. Deswegen spricht sich der bpa dafür aus, dass die Umsatzsteuerbefreiung auch für Fortbildungen gelten soll, die von privaten Trägern erbracht werden.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: UStG
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Interessenbereiche: Berufliche Bildung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Wettbewerbsrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundestag
-
-
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Beschreibung:
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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
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Beschreibung:
Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Datum des Referentenentwurfs: 15.07.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Betroffenes geltendes Recht: PflBG, PflAPrV, PflAFinV, SGB 3
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Pflege, Pflegeversicherung, Schulische Bildung, Seniorenpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.08.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundestag
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-
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Beschreibung:
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
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Beschreibung:
Der bpa begrüßt ausdrücklich, dass das Gesundheitswesen insgesamt diverser, inklusiver und barrierefrei aufgestellt werden soll. Um dies erfolgreich umzusetzen, bedarf es jedoch einer ausreichendenden Finanzierung der Leistungen, der strukturellen Sicherstellung genügender Versorgungskapazitäten, u.a. durch attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie umfassender gesetzlicher und untergesetzlicher Maßnahmen zur Personalsicherung, sowie eine Gewährleistung der praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit. Darüber hinaus ist eine umfassende Einbindung der Verbände der Leistungserbringer in alle Umsetzungsschritte der relevanten Maßnahmen erforderlich.
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Integration, Krankenversicherung, Pflege, Pflegeversicherung, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.08.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Gewerbesteuerrechtliche Gleichbehandlung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
§ 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
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Betroffenes geltendes Recht: GewStG
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Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesregierung
-
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-
Beschreibung:
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Pflegekompetenzgesetz
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Beschreibung:
Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 06.09.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 11, SGB 5, SGB 12, PflBG, PflAFinV
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Kleine und mittlere Unternehmen, Krankenversicherung, Migration, Pflege, Pflegeversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundestag
-
-
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Beschreibung:
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Änderung des Leiharbeitsrechts von ausländischen Leiharbeitnehmern
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Beschreibung:
Die Förderung von berufsbegleitenden Berufssprachkursen über eine Neufassung des § 134 SGB III wird begrüßt, sollte aber in der Pflege unabhängig von der Unternehmensgröße mit einem anteili-gen Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent des vom Arbeitgeber weiterzuzahlenden Arbeitsentgeltes während nötiger Freistellungszeiten ausgestaltet werden. Die im neuen § 40 Abs. 1a AufenthG vorgesehene Lockerung des Verbots der Einstellung von Ausländern zur Leiharbeit wird für die Pflege generell abgelehnt. Zumindest sollte von der Bundesagentur der Wirtschaftszweig der Pflege von der Ausnahme ausgeschlossen werden. Zusätzlich plädiert der bpa für eine verbesserte Förderung von Einstiegsqualifizierungen und der Weiterqualifizierung zur Pflegeassistenzkraft über die volle Maßnahmendauer.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/12779 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Gesundheitsversorgung, Pflege
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
bpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
-
Beschreibung:
Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).
- Referentenentwurf: Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
- Datum des Referentenentwurfs: 16.09.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Betroffenes geltendes Recht: SGB 8
-
Interessenbereiche: Integration, Kinder- und Jugendpolitik, Rechte von Menschen mit Behinderung, Wettbewerbsrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.10.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
19.180.001 bis 19.190.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23