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- Registernummer: R001545
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 19.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Weidendamm 1A10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49307262524
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E-Mail-Adressen:
- info@dehoga-bdt.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2450.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Holger Bösch
- Frederik Heede
- Michael Presinger
- Hajo Römer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
204 Mitglieder am 08.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- DEHOGA Bundesverband e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kultur; Digitalisierung; Urheberrecht; Werbung; Integration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Tourismus; Verbraucherschutz; Mittelstandspolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Aufgabe des BDT ist es, auf Bundesebene die ideellen, beruflichen, wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialpolitischen Belange der deutschen Diskothekenbranche wahrzunehmen, die wissenschaftliche Forschungsarbeit auf diesen Gebieten zu fördern und Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Grundlage der Arbeit des Verbandes sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, um die Rahmenbedingungen für die Diskothekenbranche zu verbessern. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht.
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Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
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Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat durch seinen Entwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm die Umsetzung des Koalitionsvertrages verfolgt und einen Vorschlag zur Änderung der TA Lärm vorgenommen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Datum des Referentenentwurfs: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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Beschreibung:
Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von SPD, Grünen und FDP darauf geeinigt, die Städtebauförderung dauerhaft zu sichern und zu erhöhen (Zeilen-3084-3089). Der kulturelle Bezug für Clubs und Livemusikspielstätten wird anerkannt, für beide werden die Baunutzungsverordnung und TA-Lärm entsprechend angepasst. Hierauf aufbauend soll unter anderem mit der großen Novelle des Städtebaurechts eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 II 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der inte-grierten Stadtentwicklung Datum des Referentenentwurfs: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
110.001 bis 120.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24