- Registernummer: R001035
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2026
-
Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Neustädtische Kirchstr. 810117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493020059940
-
E-Mail-Adressen:
- vdgh@vdgh.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25270.001 bis 280.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251,30
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Dr. Sascha Wettmarshausen
- Benedikt Beyer
- Maike Fähling
- Dr. Carolin Schächterle
- Torsten Kiesner
- Dr. Sandra Wagener
-
David Pflanz
Tätigkeit bis 03/25:
Büroleiter & Wissenschaftlicher Mitarbeiter
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Nadine Benad
- Dr. Martin Walger
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
119 Mitglieder am 31.12.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (2):
- Verband der Chemischen Industrie e. V. - VCI
- MedTech Europe
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der VDGH ist ein Wirtschaftsverband, der die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder vertritt und fördert. Die Mitglieder des Verbandes stellen In-vitro-Diagnostika, Veterinärdiagnostika, Medizinprodukte und Life-Science-Research-Produkte her bzw. vertreiben diese. Die Arbeit des VDGH basiert auf drei wesentlichen Säulen: Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Kollaboration. Diese Prinzipien ermöglichen eine effektive Zusammenarbeit mit externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu optimieren und die Interessen der Industrie und der Gesundheitspolitik zum Wohle der Patientenversorgung zu vereinen. Der VDGH veröffentlicht Positionspapiere, in denen er über aktuelle Herausforderungen und Potenziale der IVD-Branche informiert und Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der Gesundheitsindustrie unterbreitet. Darüber hinaus vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Darüber hinaus werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert sowie unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Auch auf europäischer Ebene vertritt der VDGH die Interessen der IVD-Branche durch die Ansprache von MdEP. Des Weiteren werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die IVD-Branche zu erörtern. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische „Get-together“ wird der unmittelbare Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht, um die aktuellen Herausforderungen der Industrie zielgerichtet zu erläutern.
-
Anpassung des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)
-
Beschreibung:
Der VDGH begrüßt die im Pflegekompetenzgesetz (PKG) vorgesehene Präzisierung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) und die erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Ein wichtiges Potenzial bleibt jedoch unberücksichtigt: DiPA in Verbindung mit In-vitro-Diagnostika. Anwendungsreife Lösungen scheitern bislang an einer engen rechtlichen Definition. Eine Erweiterung des § 33a Abs. 2 SGB V auf IVD könnte Pflegebedürftigen und Angehörigen erheblich helfen – etwa durch die rechtssichere Nutzung von Urintests zu Hause. Das verbessert die Beobachtung des Gesundheitszustands und entlastet Pflegesituationen. Der VDGH befürwortet zudem die erweiterte Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Datum des Referentenentwurfs: 06.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Erweiterung der im Entwurf des MFG vorgesehen Regelungen für IVD
-
Beschreibung:
Der VDGH begrüßt den Entschluss des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Deutschland als Standort für medizinische Forschung, Entwicklung und Produktion langfristig und nachhaltig zu stärken. Allerdings findet die die In-vitro-Diagnostika-Industrie im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend Berücksichtigung. Der VDGH fordert deshalb die Ergänzung von Maßnahmen für den IVD-Bereich. Diese umfassen unter anderem den Abbau bürokratischer Hürden, die Vereinfachung und Straffung des Antragsverfahrens für Studien und die Schaffung verbindlicherer Verantwortlichkeiten.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 19.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Anpassung des KHAG
-
Beschreibung:
Das übergeordnete Ziel des KHAG, die praktische Umsetzung der Krankenhausreform bei gleichzeitig gesicherter Versorgungsqualität und bundesweiter Vergleichbarkeit zu erleichtern, unterstützt der VDGH grundsätzlich. Damit die Reformziele in der Versorgung ankommen, muss die in-vitro-diagnostische Infrastruktur konsequent mitgedacht werden. Labordiagnostik ist Querschnitt und Taktgeber moderner Medizin. Ein erheblicher Teil klinischer Entscheidungen beruht auf laborbasierten Befunden. Aus Sicht des VDGH ist daher entscheidend, dass Laborleistungen in den einschlägigen Leistungsgruppen als verbindliche Mindeststruktur definiert und im stationären Bereich finanziell abgebildet werden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2511 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
-
Beschreibung:
Der VDGH begrüßt die im ApoVWG vorgesehenen Regelungen, die eine breitere Nutzung moderner In-vitro-Diagnostika ermöglichen und die Früherkennung relevanter Erkrankungen fördern. Patientennahe Testungen in Apotheken können so zur Qualitätssteigerung in der Gesundheitsprävention beitragen. Für eine erfolgreiche Umsetzung fordert der VDGH klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung. Auch die vorgesehene Ausweitung von Schnelltestungen in Pflegeeinrichtungen wird unterstützt, sollte aber durch eine geregelte Vergütung flankiert werden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4084 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Anpassung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
Beschreibung:
Der VDGH begrüßt die vorgesehene Neuausrichtung der Notfallversorgung, weil sie die Patientensteuerung verbessert, Ressourcen zielgerichteter nutzbar macht und die Versorgungsqualität im Akutfall erhöhen kann. Aus Sicht der Diagnostika-Industrie ist dabei die konsequente Nutzung patientennaher Schnelltests (Point-of-Care-Testing, POCT) ein zentrales Element einer modernen Notfallversorgung: POCT ermöglicht es, kritische Zustände wie kardiale Ereignisse, Sepsis oder respiratorische Infektionen frühzeitig zu erkennen und Versorgungspfade evidenzbasiert
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Anpassung des GeDIG
-
Beschreibung:
Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat zentralen Stellenwert für die Labordiagnostik als Grundlage für Therapieentscheidungen, Verlaufskontrollen und Prävention. Damit digitale Versorgungsprozesse ihr Potenzial entfalten können, müssen diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und weitere Daten der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein. Nur so lassen sich digitale Anwendungen, KI-basierte Auswertungen und Anschlussfähigkeit an den EHDS umsetzen. Der VDGH begrüßt die Zielsetzung des GeDIG, das SGB V um einen daten- und digitalgestützten Ordnungsrahmen zu erweitern. Zugleich besteht Anpassungsbedarf, da der Entwurf hinter den Zielen der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital 2026" zurückbleibt.
-
Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Anpassung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
-
Beschreibung:
Der VDGH erkennt die angespannte Finanzlage der GKV an und teilt das Ziel, Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren. Maßnahmen zur Ausgabensteuerung müssen jedoch so ausgestaltet sein, dass sie die Versorgungsqualität und Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems nicht beeinträchtigen und versorgungspolitische Zielsetzungen in angrenzenden Regelungsvorhaben nicht konterkarieren. Die Stellungnahme konzentriert sich auf Regelungen mit unmittelbarer Relevanz für die Diagnostika-Industrie. Der VDGH nimmt zu folgenden Nummern Stellung: Nummer 34 (§ 87d SGB V) zur Neuordnung der extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Nummer 46 (§§ 127, 36 SGB V) zur Ausweitung von Festbeträgen für Hilfsmittel sowie Nummer 55 (§ 134 SGB V) zur Abstaffelung der DiGA-Vergütung.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Ausgestaltung des E-Rezepts für Digitale Gesundheitsanwendungen
-
Beschreibung:
Die Einführung des E-Rezepts für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist ein zentraler Schritt zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Die aktuell implementierten Verfahren führen aus Sicht des VDGH jedoch zu übermäßiger Bürokratie. Sie werden Patientinnen und Patienten verunsichern und sind insbesondere für vulnerable Gruppen, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen, kaum bewältigbar. Wir halten eine sofortige Kurskorrektur hin zu einer praxistauglichen, patientenzentrierten und barrierearmen Umsetzung des E-Rezepts für DiGA für notwendig.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Ausgestaltung der DiGA-Verordnung
-
Beschreibung:
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) 2024 wurden Regelungen aufgenommen, die zu erheblicher Bürokratie im Leistungsbereich DiGA führen: Für Hersteller wurde nach § 139e Abs. 13 SGB V eine verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) eingeführt, die durch die DiGAV operationalisiert wird; zudem sieht § 134 Abs. 1 SGB V ab 2026 erfolgsabhängige Preisbestandteile von mindestens 20 % vor. Die Vorgaben erzeugen Aufwand, der nicht im Verhältnis zu den erhofften Ergebnissen steht: Die Freiwilligkeit der Teilnahme führt zu verzerrten Datengrundlagen und mangelnder Aussagekraft, ohne Mehrwert für die Versorgung. Der VDGH spricht sich dafür aus, beide Regelungen aus dem Gesetz zu streichen, damit die Vertragspartner die nötige Flexibilität für praxistaugliche Lösungen behalten.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung Datum des Referentenentwurfs: 28.10.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.11.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
-
Gesamtsumme:
2.350.001 bis 2.360.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25