Seiteninhalt
- Registernummer: R000813
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 02.07.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 02.07.2026
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Katharinenstr. 810711 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493028867260
-
E-Mail-Adressen:
- ws@bvsd.de
- bgst@bvsd.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2510.001 bis 20.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,08
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dipl.-Soz.Wiss. Wolfgang Strassmeir
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
552 Mitglieder am 31.12.2025, davon:
- 548 natürliche Personen
- 4 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (1):
- Deutsche Palliativstiftung
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der über seine Landesverbände bundesweit organisierte BVSD vertritt die berufspolitischen Interessen aller schmerzmedizinisch und in der Palliativmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psych. Psychotherapeutinnen und Psych. Psychotherapeuten und setzt sich für die weitere qualitative und strukturelle Entwicklung der Allgemeinen und Speziellen Schmerztherapie und der Palliativmedizin ein. Dazu veranstaltet der Verband Kongresse, Diskussionsrunden, Hintergrundgespräche und ähnliche dem Austausch dienende Formate. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht der BVSD im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Medien und Politik.
-
Änderung Krankenhausreformanpassungsgesetz
-
Beschreibung:
Der BVSD fordert im KHAG die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin" im Krankenhausversorgungsrecht. Entsprechende Qualitätskriterien wurden bereits definiert. Eine Leistungsgruppe Schmerzmedizin wurde bereits mit klar definierten Strukturmerkmalen beschrieben und kann bundesweit sofort implementiert werden. Für die Länder entstünde eine verlässliche Planungsgrundlage, für die Krankenhäuser ein kalkulierbarer Versorgungsauftrag, und für die Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass ihre Versorgung auch nach Inkrafttreten der Reform gewährleistet bleibt. Eine eigene Leistungsgruppe Schmerzmedizin ist nicht nur ein medizinisch gebotenes, sondern auch ein gesundheitsökonomisch sinnvolles Instrument.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3056 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - Drucksache 21/2512 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.02.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderung Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
-
Beschreibung:
Sicherung der ambulanten Strukturen – Einführung eines Schutzraum für die Schmerzmedizin. Flächendeckender Ausbau - Es benötigt wohnortnahe, interdisziplinäre, schmerzmedizinische Behandlungsangebote. Förderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie - Einführung einer verlässlichen und bundesweiten Weiterbildungsförderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie. Einführung einer schmerzmedizinischen Bedarfsplanung.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Änderung Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
Beschreibung:
Eine pauschale Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten ist im Gesetzentwurf nicht ausreichend begründet. Vielmehr wären differenzierte Maßnahmen zur Kontrolle des Selbstzahlermarktes sachgerechter als Eingriffe in die Versorgung schwer erkrankter Patientinnen und Patienten. Dies sollte im Gesetz Berücksichtigung finden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
-
Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
-
Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
-
Schmerznetz Bayern e.V.
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroNach Auflösung des Schmerznetz Bayern e.V. wurden die vorhandenen Mittel dem BVSD e.V. geschenkt.
-
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
-
Gesamtsumme:
130.001 bis 140.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25