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- Registernummer: R008196
- Ersteintrag: 31.08.2026
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Ini. Gegen Institutionelle Gewaltc/o Sandra BeckmannTurmstr. 4546539 DinslakenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4915119411110
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E-Mail-Adressen:
- politik@gegen-institutionelle-gewalt.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Sandra Beckmann
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Mitgliedschaften (1):
- Aktionsbündnis #GegenInstitutionelleGewalt
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Interessen- und Vorhabenbereiche (49):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Meinungs- und Pressefreiheit; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wohnen; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gewaltschutz auch bei nicht-sichtbaren Gewaltformen und bei nicht-sichtbaren Behinderung und bei institutioneller und systemischer Gewalt.
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse und im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Institutionelle und systemische Gewalt ist kein Randproblem. Sie entsteht, wenn Schutz- und Hilfesuchende in Behörden, Gerichten sowie in Jugendhilfe-, Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialsystemen nicht angemessen geschützt, sondern falsch eingeordnet, stigmatisiert oder durch institutionelles Handeln zusätzlich geschädigt werden. Besonders deutlich zeigt sich dies bei häuslicher, ehelicher und nachehelicher Gewalt, psychischer Gewalt, Coercive Control und Täter-Opfer-Umkehr. Trotz der Schutzpflichten aus Istanbul-Konvention, Grundgesetz sowie Kinder-, Eltern-, Menschen- und Behindertenrechten fehlen vielerorts wirksame Risikoanalysen, unabhängige Kontroll- und Beschwerdestellen, Rechtssicherheit und nachweisbare Fachkompetenz zu Gewalt, Trauma und Neurodivergenz. Die Folgen reichen von ausbleibender Hilfe und psychischer Destabilisierung bis zu unverhältnismäßigen Eingriffen, Inobhutnahmen, Fremdunterbringungen und Bindungsabbrüchen. Betroffene werden durch staatliche Systeme erneut zu Opfern, traumatisiert oder retraumatisiert, ihren Tätern wieder ausgeliefert oder von ihren Kindern getrennt. Auch neurodivergente Menschen, insbesondere Kinder und deren Eltern, erleben solche Gewaltdynamiken - selbst ohne häuslichen Gewaltkontext. Werden Autismus, ADHS, Reizüberflutung oder abweichende Kommunikations- und Regulationsmuster nicht erkannt, diagnostiziert und fachlich eingeordnet, erscheinen Unterstützungsbedarfe schnell als Verhaltens- oder Erziehungsproblem. Die jahrelangen Auseinandersetzungen rauben Kraft, gefährden Arbeitsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz und lassen kaum Raum, sich wirksam zu wehren. Zugleich fehlen Anlaufstellen, passgenaue Unterstützung und verlässliche Rechtswege für Menschen, die institutioneller oder systemischer Gewalt ausgesetzt sind - eine Folge jahrelanger politischer Versäumnisse. Statt dessen schützt sich das System selbst, während eine sachliche Fehlerkorrektur verhindert wird. Im Zusammenspiel mit Jugendämtern können daraus vorauseilende Gefährdungsannahmen und gravierende Eingriffe entstehen. Ein zentrales Problem ist daher die unzureichende Qualifikation vieler Fachkräfte und Verfahrensbeteiligter, darunter Mitarbeitende des ASD, Verfahrensbeistände, Gutachterinnen und Gutachter sowie Richterinnen und PädagogInnen. Ohne fundiertes Wissen zu Gewaltschutz, Täterstrategien, Traumareaktionen und neurodivergenzspezifischem Verhalten steigt das Risiko folgenschwerer Fehlbewertungen und Fehlentscheidungen. Auch Presse und Medien tragen Verantwortung. Wo staatliche Kontrollmechanismen bereits versagt haben, bleibt mit Bezahlschranken auch öffentlicher Druck aus; Missstände werden weder ausreichend sichtbar noch klar benannt. Wir appellieren deshalb an Medien und Presse, ihrer demokratischen Kontrollfunktion in diesen Fällen wirksam nachzukommen. Aber vorallem politisch braucht es stringente, und in allen Wechselwirkungen, auch zwischen den Systemen, zuende gedachte Lösungen, um Gewaltschutz nachhaltig zu gestalten und Gewalt in jeglicher Form entschieden entgegen zu treten. Ohne gesetzliche Anpassungen und Nachjustierung mit Reformen, sowie Selbstreflektion auf die eigenen staatlichen Systeme wird das jedoch nicht funktionieren. Wir setzen uns für mehr Wahrnehmung, Kooperation und Austausch auf Augenhöhe, sowie bessere Aufklärung in Sachen Gewaltschutz, Inklusion, soziale Absicherung, eine geeignete gesundheitliche Versorgung, Rechtsschutz- und Sicherheit, sowie ein geeignetes Helfersystem und für Staatshaftung in Fällen unrechtsmäßiger Inobhutnahmen und für Schadensersatz bei Betroffnenen ein, wo staatliche Systeme versagt haben. Dafür ist eine unabhängige Überprüfung und die Einbeziehung Betroffener, von Fachexpertise in Gewaltschutz, sowie in trauma- und neurodivergenzsensiblen Methoden zwingend notwendig. Hierfür wird politische, öffentliche und gesellschaftliche Aufklärung betrieben. Zudem wurde das Aktionsbündnis #GegenInstitutionelleGewalt von der GiG Initiative ins Leben gerufen.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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