Seiteninhalt
- Registernummer: R007863
- Ersteintrag: 27.02.2026
- Letzte Änderung: 27.02.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Neustädtischer Markt 2214776 Brandenburg an der HavelDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4933812110222
-
E-Mail-Adressen:
- info@verband-flaechenagenturen.de
- martin.szaramowicz@verband-flaechenagenturen.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Anne Schöps
- Martin Szaramowicz
- Thorsten Deinert
- Patrick Steinmetz
- Ines Pozimski
- Petra Schäffer
- Nicole Büsing
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
48 Mitglieder am 20.02.2026, davon:
- 4 natürliche Personen
- 44 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Energienetze; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Naturschutz, Naturschutzpolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der BFAD e.V. ist ein Zusammenschluss von Flächenagenturen, also Trägern und Anbietern von Flächenpools, Ökokonten bzw. allen Kompensationsmaßnahmen nach deutschem und europäischen Umwelt- und Planungsrecht. Der BFAD will: Die zukunftsträchtige Idee "Flächenpool" weiter bekanntmachen und für sie werben. Flächenagenturen als zentrale Akteure für die Realisierung von Flächenpools stärken und vernetzen. Qualitätsstandards für die Arbeit von Flächenagenturen und die Entwicklung von Pools etablieren. Den Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den Flächenagenturen verbessern und dauerhafte Kommunikationsstrukturen schaffen. Flächenpools und Flächenagenturen - neue Wege im Naturschutz Die Eingriffsregelung ist ein zentraler Bestandteil des Naturschutzes in Deutschland: Wo Natur und Landschaft durch neue Anlagen, Siedlungen oder Verkehrsflächenbeeinträchtigt werden, muss ein ökologisches Gegengewicht geschaffen werden. Dies geschieht u.a. durch Kompensationsmaßnahmen. Um Kompensationsmaßnahmen fachlich hochwertig und im Konsens mit allen Beteiligtenumzusetzen, bietet sich die Idee des Flächenpools an: Kompensationsmaßnahmen werden dort umgesetzt, wo sie naturschutzfachlich sinnvoll sind - möglichst in großen, zusammenhängenden Gebieten. Landeigentümer und -nutzer sind von Anfang an in die Projekte involviert. Flächen und Maßnahmen werden langfristig gesichert und betreut, damit sie die beabsichtigte Wirkung auch wirklich entfalten. Flächenagenturen sind Flächenpool- Experten- von der Planung über die Umsetzung bis hin zur langfristigen Betreuung. Sie bieten Investoren, Behörden und allen Partnern vor Ort Dienstleistungen und Beratung an. Was sind Flächenagenturen? Die wichtigste Aufgabe der Flächenagenturen ist die Entwicklung regionaler Flächenpools und die Vermittlung von Flächen und Maßnahmen an Investoren im Rahmen der Eingriffsregelung. Die Kompensationsmaßnahmen werden in Abstimmung mit Behörden und regionalen Akteuren bevorratet. Mit der Entwicklung von Flächenpools und Ökokonten verstehen sich die Flächenagenturen als Naturschutz-Dienstleister: Die Flächenagenturen übernehmen von der Flächenbeschaffung, bis hin zur Planung und Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen inklusive der Erarbeitung der Verträge alle für Vorhabensträger anfallenden Arbeiten. Was ist die Eingriffsregelung? Die Eingriffsregelung ist ein zentraler Bestandteil des Naturschutzes in Deutschland: Wo Natur und Landschaft durch neue Anlagen, Siedlungen oder Verkehrsflächen beeinträchtigt werden, muss ein ökologisches Gegengewicht geschaffen werden. Dieses einfache Prinzip ist Kern der bereits seit 1976 in Deutschland geltenden gesetzlichen Eingriffsregelung im Naturschutz. Situation vor Flächenpools und Ökokonten Geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind schwer zu bekommen. Daraus ergibt sich, dass die Maßnahmen oft auf kleinen, zersplitterten und sogar ungeeigneten Flächen realisiert werden. Was sind Flächenpools und Ökokonten? In Flächenpools/Ökokonten bietet sich die Gelegenheit in flächenmäßig vergleichsweise großen, zusammenhängenden Gebieten mehrere Einzelmaßnahmen zu einer komplexen Gesamtstrategie zu kombinieren. Dabei können insbesondere solche Maßnahmen umgesetzt werden, die ohne Koordination und langfristige Betreuung nicht realisierbar sind. Aufgabe des BFAD e.V. ist es, die hier kurz umrissenen Inhalte öffentlichkeitswirksam zu vertreten und sich dafür einzusetzen, dass geeignete Rahmenbedingungen erhalten bleiben und möglichst verbessert werden. Dies geschieht insbesondere durch Stellungnahmen zu allen relevanten politischen Entwicklungen im Naturschutz- und Planungsrecht. Außerdem veranstaltet der BFAD Fachtagungen und andere Gelegenheiten der Wissensvermittlung und des Austausches. Wichtig ist außerdem die interne Vernetzung und der Fachaustausch zwischen den BFAD-Mitgliedern.
-
Infrastukturzukunftsgesetz (darin Artikel 10, Änderung BNatSchG)
-
Beschreibung:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des BNatSchG (Artikel 10 des Gesetzes zur Änderung von §15 ff. BNatSchG) schwächt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Wir setzen uns dafür ein, dass sie unterbleibt oder wenigstens so geändert wird, dass Kompensationsmaßnahmen weiter Vorrang vor Ersatzgeld-Zahlungen haben.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4099 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu];
- Naturschutz, Naturschutzpolitik
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
-
Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24