- Registernummer: R007475
- Ersteintrag: 11.07.2025
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Interessenvertretung ungeborener M.Maybachstraße 1571322 WaiblingenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4971515004947
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E-Mail-Adressen:
- dieter.egert@ungeborene.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Egert Dieter
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Gesamtzahl der Mitglieder:
22 Mitglieder am 01.06.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Menschenrechte; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Opferschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als Menschenrechtler möchten wir die Interessen und Rechte ungeborener Kinder aufzeigen und vertreten, und dazu beitragen, dass sie als das angesehen werden, was sie sind: Menschen. Die Vertretung ist notwendig, wo die Eltern dies nicht können oder nicht wollen, oder wo sie einfach schlecht beraten wurden. Bei wichtigen Entscheidungen hat es sich über die Jahrhunderte bewährt, für jede Partei einen eigenen Fürsprecher anzuhören, und einen unabhängigen, unparteiischen Richter beurteilen zu lassen. Aus dem Römischen Recht wurde in alle modernen Rechtsordnungen der Verfahrensgrundsatz übernommen: Audiatur et altera pars (lateinisch für „Man höre auch die andere Seite“) Nur bei Schwangerschaftskonflikten soll die Schwangere zugleich Richterin und Anwältin für 2 Parteien sein, und man akzeptiert die grundsätzliche Befangenheit dieser Richterin. Würde ihre Entscheidung nur sie selbst betreffen könnte man das ja noch akzeptieren. Doch es geht regelmäßig um das Leben eines weiteren Menschen. Und niemand fragt, ob die Frau sich der Verantwortung gewachsen fühlt, hier eine faire Entscheidung zu treffen, die sie später nicht bereuen muss, zu einem Zeitpunkt, bei dem auch hormonell bedingt die Emotionen Achterbahn fahren. Einem nüchternen Berufsrichter, der befangen ist, würde man das nicht zutrauen. Mit diesem Verein wollen wir den Opfern der Abtreibung eine Stimme geben. Sowohl den gefährdeten Ungeborenen, als auch den Überlebenden einer Abtreibung, sowie den Eltern, die an den Folgen einer Abtreibung leiden. Wir betreiben eine informative Öffentlichkeitsarbeit, bieten Seminare und Vorträge an, und initiieren Aufsehen erregende Aktionen, welche das gleichberechtigte Lebensrecht ungeborener Menschen ins Bewusstsein bringen. Wir möchten dazu beitragen, dass vorgeburtliche Gewaltanwendung gesellschaftlich undenkbar wird. Wesentliche Rechte und Interessen ungeborener Menschen folgen aus deren Menschenwürde. Diese ist immer unabhängig von Eigenschaften oder Fähigkeiten eines Menschen, sie kann weder wachsen noch schrumpfen. Daher hat selbst der kleinste Mensch einen Anspruch auf gleichberechtigten Schutz seines Menschenlebens ohne jede Diskriminierung aufgrund seines Alters, seiner Abstammung, seiner Gesundheit oder der noch anstehenden Geburt. Die unveränderbare Menschenwürde des Einzelnen und die gleichwertige Menschenwürde Aller sind die unverzichtbaren, naturrechtlichen Garanten für die Gewährleistung aller anderen Menschenrechte. Deshalb wurden sie im Deutschen Grundgesetz festgehalten, sowie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, welche von den Vereinten Nationen ratifiziert wurde. Außerdem entspricht dies der jüdisch-christlichen Überzeugung, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen wurde. Angesichts ihrer Verantwortung vor Gott und Menschen richten die Mitglieder und Organe des Vereins ihre Ziele und Handlungsweise aus an dem christlichen Gebot der Nächstenliebe und den Menschenrechten. Dies gilt auch gegenüber solchen Menschen, die anders gesinnt sind oder solchen, die aus gesellschaftlicher Sicht unbedeutend erscheinen. Das Fundament dazu bildet die Person Jesus Christus. Sein Leben und sein Tod waren Ausdruck von Gottes Liebe zu allen Menschen. So wurde Er zum vollkommenen Vorbild für hingebende Nächstenliebe und wahrhaftigen Gottesdienst.
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§218 ff StGB, Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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Beschreibung:
verbesserte Unterstützung von Schwangeren alternativ zum Schwangerschaftsabbruch, verbesserte Beratung und Vermittlung von bestehenden Unterstützungs-Angeboten, verbesserter Schutz vor Nötigung zu Abtreibung durch Kindesvater, verbesserter Schutz für möglicherweise behinderte Kinder, Überprüfung ob NIPT Blutuntersuchungen zu Massenscreenings zweckentfremdet wurden
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24