- Registernummer: R007363
- Ersteintrag: 07.05.2025
- Letzte Änderung: 21.04.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.04.2026
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Tätigkeitskategorie:
Anwaltskanzlei, Einzelanwältin oder Einzelanwalt
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251,00
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Mitgliedschaften (2):
- BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERMÖGENSBERATER E.V.
- CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION DEUTSCHLANDS
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Interessen- und Vorhabenbereiche (60):
Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Wahlrecht; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstiges im Bereich "Deutsche Einheit"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Kultur; Fischerei/Aquakultur; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Profisport; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Industriepolitik; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Vermittlung und Nachweis von Darlehens- und Debitorenverträgen nach §34c GewO, ausgenommen Verträge gemäß §34i Abs.1 S.1.
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse und im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die im Bundestag behandelten Drucksachen zu Wasserrecht, Grundwasserschutz, Verpackung, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft und Lebensmittelueberwachung (unter anderem BT Drs. 20/6879, 20/2731, 20/4600, 20/2540) zeigen eine ueberparteiliche Tendenz zu strengeren Umwelt, Hygiene und Dokumentationspflichten. Diese Entwicklungen erhoehen die Haftungsrisiken fuer Mineralwasser-hersteller, Abfueller und Brunnenbetreiber. Versicherungen reagieren darauf, indem sie Qualitaets-sicherung nicht nur absichern, sondern aktiv ermoeglichen. 1. Regulatorischer Rahmen Die Novellierungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Verpackungsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz, im Duengegesetz und der Duengeverordnung sowie in der Lebensmittelhygieneverordnung und der Mineral und Tafelwasserverordnung fuehren zu hoeheren Anforderungen an Wasserentnahme, Hygiene, Rueckverfolgbarkeit und Abfallstroeme. Parallel dazu verschaerfen Produkthaftungsgesetz und die Schadensersatznormen des Buergerlichen Gesetzbuchs die zivilrechtliche Haftung bereits bei geringfuegigen Qualitaetsabweichungen. Strafrechtliche Risiken bestehen bei Gewaessserverunreinigung, unsachgemaesser Abfallbeseitigung und Deklarationsfehlern. 2. Versicherungen als Qualitaetssicherungs Akteure Moderne Produkthaftpflicht und Rueckrufkostenversicherungen stellen nicht nur Deckung bereit, sondern wirken als faktische Qualitaetssicherungsinstanzen, indem sie technische, organisatorische und dokumentarische Standards vorgeben, pruefen und foerdern. a) Technische Qualitaetssicherung Versicherer verlangen und unterstuetzen unter anderem mikrobiologische Monitoringsysteme, digitale Chargen und Rueckverfolgungssysteme, Sensorik zur Ueberwachung von Brunnen, Leitungen und Abfuellanlagen, Pruefprogramme fuer PET Migration und Verpackungsintegritaet sowie Wartungs und Kalibrierplaene fuer Mess und Filtertechnik. Diese Massnahmen entsprechen den in BT Drs. 20/4600 beschriebenen Modernisierungen der Lebensmittelueberwachung. b) Organisatorische Qualitaetssicherung Versicherer stellen Mittel bereit durch Audit und Praeventionsprogramme, Risikoanalysen zu Nitrat und Pestizidrisiken, Schulungen zu Hygiene, Abfuellprozessen und Dokumentation, Vorgaben fuer Lieferanten und Transportkontrollen sowie Notfall und Rueckrufplaene. Diese Programme reduzieren die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schaeden und sind Voraussetzung fuer Deckungserweiterungen. c) Dokumentations und Compliance Sicherung Versicherer foerdern digitale Qualitaetssicherungs Handbuecher, standardisierte Pruefprotokolle, revisionssichere Dokumentation nach Lebensmittelhygienerecht und EU Trinkwasservorgaben sowie Compliance Checklisten fuer wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen. Damit erfuellen Betriebe die in BT Drs. 20/7000 dargestellte Digitalisierung der Lebensmittelkontrolle. 3. Versicherungsprodukte als Steuerungsinstrument Produkthaftpflicht und Rueckrufkostenversicherungen enthalten zunehmend praeventive Deckungskomponenten wie Kostenuebernahme fuer Laboranalysen, Qualitaetssicherungs Klauseln wie Auditpflichten und Meldepflichten, Risikodifferenzierung nach Qualitaetsniveau sowie erweiterte Deckungen fuer Verpackungsfehler, Transportkontamination und mikrobiologische Abweichungen. Damit werden Versicherungen zu Mitgestaltern der Qualitaetssicherung und nicht nur zu Risikotraegern. 4. Ergebnis Die parlamentarischen Entwicklungen zeigen eine ueberparteiliche Linie hin zu mehr Umwelt, Gesundheits und Verbraucherschutz. Versicherungen reagieren darauf, indem sie Qualitaetssicherung als Voraussetzung und Bestandteil der Deckung ausgestalten. Sie stellen technische, organisatorische und dokumentarische Mittel bereit, die Mineralwasserbetriebe in die Lage versetzen, die verschaerften gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und Haftungsrisiken zu minimieren. Damit wirken Versicherer als praeventive Regulierungs Partner innerhalb eines hoch regulierten Marktes./Idee HausarbeitKAH Hamburg-1994 Georgi
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Honorarberatung im Versicherungsbereich
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Beschreibung:
Die Vorgaben der Richtlinie über die Anforderungen an Versicherungsvermittler werden in der Gewerbeordnung umgesetzt. Die von der Richtlinie vorgegebenen Verhaltens- und Informationspflichten werden zivilrechtlich im Versicherungsvertragsgesetz umgesetzt. In das Versicherungsaufsichtsgesetz werden diejenigen Vorgaben der Richtlinie aufgenommen, die den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen betreffen. Die Koalitionsvereinbarung zum Ausbau der Honorarberatung wird in der Gewerbeordnung umgesetzt. Die Strafvorschriften im Außenwirtschaftsgesetz werden angepasst.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Auftrag
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Erwerb und Vermittlung von Strom-Verträgen, Unfall-Versicherungen, KfZ-Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherungen
Interessenbereiche: Arzneimittel, Bank- und Finanzwesen, Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Pflegeversicherung, Sonstiges im Bereich "Energie", Unfallversicherung, Vermittlung und Nachweis von Darlehens- und Debitorenverträgen nach §34c GewO, ausgenommen Verträge gemäß §34i Abs.1 S.1.
Konkrete Regelungsvorhaben: Dieser Auftrag bezieht sich auf kein konkretes Regelungsvorhaben
Auftraggeber/-innen (1):
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Diplom-Ingeniuer Karl-Heinz GeorgiErhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/25 bis 12/25:
1 bis 50.000 Euro
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro