Seiteninhalt
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R007317
- Ersteintrag: 07.04.2025
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Postbox Nr. 19Friedrichstraße 9510117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493039401130
-
E-Mail-Adressen:
- kontakt@nierenlebendspende.com
- verwaltung@nierenlebendspende.com
- ralf.zietz@nierenlebendspende.com
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptstadtrepräsentanz:
-
Adresse
Georgenstraße 3510117 Berlin
-
Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +493039401130
- E-Mail-Adresse: kontakt@nierenlebendspende.com
-
Adresse
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dipl.-Wirt.-Ing. Dipl.-Ing. Ralf Zietz
- Gisela Müller-Przybysz
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
69 Mitglieder am 26.03.2025, ausschließlich natürliche Personen
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Unfallversicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
WIR sind DIE Interessenvertretung der Nierenlebendspender in Deutschland! Wir setzen uns für Nierenlebendspender vor und nach der Spende ein. Im Fokus unserer Arbeit steht der (potentielle) Nierenlebendspender, der im Spendeprozess nach wie vor häufig mit seinen Ängsten und Überlegungen zum Selbstschutz völlig allein gelassen wird bzw. nach der Spende auf Unverständnis über die gesundheitlichen Einschränkungen stößt. Wir haben zum ersten Mal weltweit die in der Fachwelt schon lange bekannten besonderen Risiken der Nierenlebendspende (u. a. Niereninsuffizienz und Fatigue-Syndrom) öffentlich gemacht! Noch immer ignorieren Mediziner und medizinische Gutachter die teilweise schwerwiegenden Folgen des Nierenverlustes. Wir setzen uns aktiv für eine maximal mögliche Begrenzung der Nierenlebendspende ein, da die nachgewiesenen Risiken eine weitere Ausweitung nicht rechtfertigen. Weiterhin unterstützen wir eine schonungslose Risikoaufklärung, damit potentielle Spender eine vollinformierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen können, egal ob "Ja" oder "Nein". Durch unsere Unterstützung wurde 2019 das Grundsatzurteil zur Aufklärung vor Organlebendspenden des Bundesgerichtshofs möglich! Unsere Lobbyarbeit zielt auf den maximal möglichen gesetzlichen Schutz und weitestgehende tatsächliche gesetzliche Absicherung der Spender.
-
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
-
Beschreibung:
Erweiterung des Kreises der Organspender und -empfänger sowie Aufbau eines nationalen Programm zur Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren und Ermöglichung einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende: Zulässigkeit einer Lebendorganspende auch bei Existenz eines verstorbenen Spenders, Annahme inkompatibler Organspendepaare und anonymer Nierenspender, Datenübermittlung an eine zentrale Stelle sowie Organisation der Entnahme und Übertragung durch die Transplantationszentren, entsprechende Erweiterung der Ermächtigung der Bundesärztekammer zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Stärkung des Spenderschutzes durch erweiterte Aufklärungspflichten und psychosoziale Beratung, (...)
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13252 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2504010061 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
-
Beschreibung:
Antrag der AfD-Fraktion: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Über-kreuz-Lebendspende von Nieren in Deutschland durchgeführt werden darf; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die organisatorischen Voraussetzungen zur Identifizierung der passenden Spender-Empfänger-Paare geschaffen werden können und 3. sicherzustellen, dass diese Eingriffe von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/4565 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben -
Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24